Hohes Risiko bei binären Optionen - Handel verboten
04.10.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Aufgrund des hohen Risikos hat die europäische Finanzaufsicht ESMA den Handel und Verkauf von binären Optionen komplett verboten. Ab Oktober wird dieses Verbot wieder etwas gelockert.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger innerhalb der EU komplett verboten. Das Verbot begründet die ESMA mit dem hohen Risiko beim Handel mit binären Optionen aufgrund der Komplexität und der mangelnden Transparenz dieses Finanzprodukts. Das Verlustrisiko sei für private Anleger sehr groß.
Das Prinzip von binären Optionen klingt einfach. Der Anleger wettet darauf, dass innerhalb eines festgelegten Zeitraums ein bestimmtes Ereignis eintritt, d.h. er kann nur gewinnen oder verlieren. Für den Anleger sei dabei langfristig eine negative Rendite zu erwarten, zudem bestehe ein Interessenkonflikt zwischen Anbieter und Kunden, so die ESMA. Unterstützt wird diese Einschätzung von Untersuchungen der nationalen Finanzaufsichtsbehörden., die belegen, dass Privatanleger mit binären Optionen viel Geld verloren haben.
Die ESMA hat diese Finanzwetten deshalb innerhalb der EU verboten. Das Verbot ist am 2. Juli 2018 in Kraft getreten. Allerdings darf die ESMA nur vorrübergehende Interventionsmaßnahmen für einen Zeitraum von drei Monaten durchführen. Dementsprechend endet die Frist Anfang Oktober, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings wurde das Verbot in abgeschwächter Form zunächst bis Anfang 2019 verlängert. So werden Finanzwetten mit einer Laufzeit von mindestens 90 Tagen unter der Voraussetzung wieder erlaubt, dass ein Informationsprospekt vorgelegt wird und der Anbieter die eingegangenen Positionen absichert. Durch diese Maßnahmen soll das Risiko für Privatanleger erheblich reduziert werden.
Anleger sollten sich dennoch im Klaren darüber sein, dass binäre Optionen ein hochriskantes Finanzprodukt sind. Die Finanzwetten sind nicht nur vom Grundsatz her risikoreich, sondern locken auch unseriöse Anbieter an, die ihre Kunden abzocken. Wie "Spiegel Online" berichtet, hat die Polizei bei der Abzocke mit binären Optionen bisher einen Gesamtschaden von rund 11 Millionen Euro registriert, geht aber von einer wesentlich höheren Dunkelziffer aus, da nur etwa ein Viertel der Betrugstaten überhaupt angezeigt werde. Auch wenn der Handel mit binären Optionen verboten wurde, schreckt das viele Betrüger nicht ab.
Im Kapitalmarkrecht erfahrene Rechtsanwälte können geschädigte Anleger beraten.
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