Öffentlicher Brief des Hausärzteverbandes Hessen an die Spitzenkandidaten der hessischen Landtagswahl 2018:
17.10.2018 / ID: 302336
Politik, Recht & Gesellschaft
Das Problem des zunehmenden Hausärztemangels in Stadt und Land ist weiterhin ungelöst. Den Hausärztenachwuchs schrecken Rückforderungen der Krankenkassen, sogenannte Regresse, ab, sich niederzulassen. Diese Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind im SGB 5 § 106 a und b gesetzlich vorgeschrieben. Diese Einengung ärztlichen Handelns ist weltweit einzigartig. Auch die überbordende Bürokratie vergrößert die Angst vor der Selbstständigkeit. Hinzu kommt ein ein im Vergleich zu den Gebietsärzten geringeres Einkommen. Durch das geplante TSVG wird dies noch verstärkt.
Daher stellen wir kurz vor der hessischen Landtagswahl Fragen an die Spitzenkandidaten:
1) Wie stehen Sie zum Thema Ärzteregresse nach SGB 5 §106? Werden Sie sich im Fall Ihrer Wahl für deren Abschaffung einsetzen? Werden Sie sich für eine Aufhebung der Arzneimittel- und Heilmittel-Budgets stark machen?
2) Wie ist Ihr Konzept zur Behebung des Landarztmangels und dem zunehmenden Mangel an Ärzten in der Stadt?
3) Wie ist Ihre Vorstellung die überbordende Bürokratie in den Arztpraxen abzubauen?
4) Welche Pläne haben Sie, um die Einkommen von Hausärzten in Hessen anzuheben. Hier sind insbesondere die unterschiedlichen Vergütungen für die gleiche Leistungen bundesweit sowie die differente Vergütung von Gebiets- und Hausärzten anzusprechen.
Im Namen des Hausärzteverbandes Hessen e.V.
Der Vorstand:
Armin Beck
Michael Knoll
Monika Buchalik
Jutta Willert-Jacob
Christian Sommerbrodt
Michael Andor
Dr. Uwe Popert
Die Regressarbeitsgruppe des Hausärzteverbandes Hessen
Bildquelle: Hausärzteverband Hessen
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