P&R Container - Schadensersatzansprüche der Anleger
01.11.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Rund 54.000 Anleger fürchten nach der Insolvenz der deutschen P&R-Gesellschaften um ihr Geld. Sie haben die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
Über Jahrzehnte steckten die Anleger Kapital in P&R-Containerdirektinvestments und glaubten an eine seriöse und solide Geldanlage. Im Frühling folgte jedoch das böse Erwachen und die Insolvenz der deutschen P&R-Gesellschaften. Nun fürchten rund 54.000 Anleger um ihr Geld. Insgesamt haben sie etwa 3,5 Milliarden Euro in die P&R-Container gesteckt. Ein großer Teil des Geldes dürfte verloren sein.
Bei den ersten Gläubigerversammlungen in der Olympiahalle München wurde noch einmal das ganze Ausmaß des Skandals deutlich. Der Insolvenzverwalter legte dar, dass schon seit 2007 eine Differenz zwischen den an die Anleger verkauften und den tatsächlich vorhandenen Containern bestanden habe. Dieser Fehlbestand habe sich kontinuierlich gesteigert, so dass von den rund 1,6 Million verkauften Containern etwa eine Million nie existiert hat. Die Folge war, dass die Ansprüche der Anleger auf Mietzahlungen oder Rückkäufe nur noch mit dem Geld neuer Anleger möglich waren. Im Frühling brach dieses Kartenhaus dann endgültig zusammen. Im Insolvenzverfahren können die Anleger darauf hoffen, zumindest einen Teil ihrer Forderungen befriedigen zu können. Vor 2020 wird aber wohl kein Geld fließen. Außerdem wird die Insolvenzmasse kaum ausreichen, die Ansprüche vollauf zu befriedigen. Hohe finanzielle Verluste sind zu erwarten.
Um sich vor den finanziellen Verlusten zu schützen, können die Anleger aber auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Ansprüche können beispielsweise gegen die Anlageberater entstanden sind. Die P&R-Containerdirektinvestments wurden von selbstständigen oder Anlageberatern der Banken empfohlen. In den Anlageberatungsgesprächen hätten die Berater die Anleger über die bestehenden Risiken der Containerinvestments und insbesondere über das Totalverlust-Risiko aufklären müssen. Erfahrungsgemäß ist diese Aufklärung oftmals ausgeblieben. Darüber hinaus hätten die Berater die P&R-Anlagen auch einer Plausibilitätsprüfung unterziehen müssen. Insgesamt hätte den Beratern die schwierige Marktlage klar sein müssen. Gerade weil erst seit 2017 eine Prospektpflicht besteht, hätten sie sehr genau hinsehen und aufklären müssen.
Wurde diese Informationspflichten verletzt, können Schadensersatzansprüche entstanden sein.
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