Nach der Erbschaftsreform 2010 kommt die neue EU Verordnung
10.02.2011 / ID: 3038
Politik, Recht & Gesellschaft
Zum 01. Januar 2010 trat nun endlich die langersehnte Erbrechtsänderung in Kraft. Zum einen werden Pflegeleistungen besser berücksichtigt und zum anderen wurden die Gründe für die Entziehung des Pflichtteils vereinheitlicht. Bis auf einige Ausnahmen, wurde auch die Verjährung bei Familien- und Erbrechtlichen Ansprüche auf drei Jahre angepasst.
Nun mehr hat auch die Europäische Union mit der Veröffentlichung ihres Entwurfs im Oktober vorletzten Jahres kundgetan, die Zivilrechtsordnungen in den einzelnen Ländern vereinheitlichen zu wollen.
Insbesondere sollen grenzüberschreitende Erbfälle einheitlich geregelt werden. Die Europäische Union sieht in ihrem Entwurf vor, dass ein einziges zuständiges Gericht zukünftig mit Wirkung für den EU-Raum nach seinem eigenen Landesrecht entscheiden kann. Was auf den ersten Blick als eine große Erleichterung erscheint, bringt jedoch auch Tücken mit sich. Die Europäische Union möchte nach ihrem Entwurf, die Zuständigkeit des Gerichts nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers bestimmen, dies könnte jedoch zur Folge haben, dass der Erblasser kurz vor seinem Tod "umzieht", um sich seinen Pflichtteilsverpflichtungen aus seinem bisherigen Wohnort zu entziehen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com empfehlen daher, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten für Sie rechtlich überprüft. Im Hinblick auf die neue Erbrechtsreform und die kommende EU Verordnung sollten auch bereits erstellte Testamente noch einmal rechtlich auf Ihre Wirksamkeit überprüft werden.
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