Patientenverfügung muss eindeutig sein
22.11.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Menschen wollen selbstbestimmt leben. Dazu gehört auch die Entscheidung, wie man behandelt werden will, wenn man durch Unfall oder Krankheit dazu nicht mehr in der Lage ist. Mit einer Patientenverfügung lässt sich der Ernstfall planen. Wie eine rechtlich bindende Patientenverfügung aussehen sollte, hat der BGH (AZ XII ZB 61/16) klar definiert.
Nach Ansicht des XII. Zivilsenats ist sie nur dann bindend, "wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können". Als "von vorneherein nicht ausreichend" bezeichneten die Richter "allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist". Gleichzeitig verdeutlichten sie, dass "die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung aber auch nicht überspannt" werden dürften. "Vorausgesetzt werden kann nur, dass der Betroffene umschreibend festlegt, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht."
Konkretisieren lässt sich die eigene Vorstellung beispielsweise durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen, spezieller Krankheiten oder Behandlungssituationen.
Eine Patientenverfügung hat im Ernstfall also nur Bestand, wenn sich darin verlässlich der Wille des Betroffenen ablesen lässt. Einige Rechtsschutzversicherungen, wie beispielsweise die HUK-COBURG, bieten Kunden die Möglichkeit, sich kompetenten Rat einzuholen. Um die Mitversicherung des Themas abzuklären, wenden sich Kunden im Vorfeld am besten an ihren Versicherer.
http://www.huk.de
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz - 96444 Coburg
Pressekontakt
http://www.huk.de
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz - 96444 Coburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Karin Benning
04.08.2020 | Karin Benning
Passgenauer Versicherungsschutz für ein E-Auto
Passgenauer Versicherungsschutz für ein E-Auto
29.07.2020 | Karin Benning
Auto und was dann?
Auto und was dann?
07.07.2020 | Karin Benning
Zecken: Klein, aber gemein
Zecken: Klein, aber gemein
30.06.2020 | Karin Benning
Cabrio: Parken mit offenem oder geschlossenem Verdeck
Cabrio: Parken mit offenem oder geschlossenem Verdeck
17.06.2020 | Karin Benning
Nach dem Corona-Shutdown: Am Wochenende wird wieder mehr Auto gefahren
Nach dem Corona-Shutdown: Am Wochenende wird wieder mehr Auto gefahren
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
26.11.2024 | StrategieSchmiede GmbH i.G.
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
26.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen