Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen die DSGVO
05.12.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Ob ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung - DSGVO - einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt und daher abmahnfähig ist, ist rechtlich nach wie vor umstritten.
Vielfach wurde befürchtet, dass mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, eine regelrechte Abmahnwelle wegen Verstößen gegen die Verordnung ausgelöst würde. Diese Befürchtungen haben sich bislang nicht bestätigt. Ein Grund dafür dürfte sein, dass sich die Rechtsprechung noch keineswegs einig ist, ob ein Verstoß gegen die DSGVO ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und damit abmahnfähig ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Bisher haben die Gerichte in dieser Frage unterschiedlich entschieden. Das Landgericht Würzburg sah in einem Verstoß gegen die DSGVO einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Durch den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sei es Wettbewerbern möglich, den Verstoß abzumahnen oder auf Unterlassung und Schadensersatz zu klagen (Az.: 11 O 174/18 UWG).
Das Landgericht Bochum kam zu einer gegenteiligen Auffassung. Es entschied mit Urteil vom 7. August 2018, dass Verstöße gegen die DSGVO keine Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sind und daher von Wettbewerbern auch nicht abgemahnt werden können (Az.: I-12 O 95/18). In dem zu Grunde liegenden Fall war ein Online-Händler von einem Konkurrenten wegen Verstoßes gegen die DSGVO abgemahnt und auf Unterlassung verklagt worden. Das LG Bochum wies die Klage jedoch ab. In den Artikeln 77 bis 84 der Verordnung seien die Ansprüche von Mitbewerbern abschließend geregelt. Demnach stehe nur bestimmten Einrichtungen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht das Recht zur Wahrnehmung der Interessen einer betroffenen Person zu. Daraus könne geschlossen werden, dass der Gesetzgeber es eben vermeiden wollte, dass Wettbewerber wegen Verstößen gegen die DSGVO abmahnen können.
Die unterschiedliche Rechtsprechung lässt erahnen, dass die DSGVO die Gerichte noch länger beschäftigen wird. Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Unternehmen und Gewerbetreibende prüfen, ob die Anforderungen an den Datenschutz eingehalten werden. Bei Verstößen drohen nicht nur ggf. Abmahnungen durch Wettbewerber, sondern auch die Aufsichtsbehörden können empfindliche Bußgelder verhängen. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
26.11.2024 | StrategieSchmiede GmbH i.G.
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
26.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen