Datenschutz: Arztpraxen werden verstärkt kontrolliert
06.12.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Düsseldorf, 10.12.2018. Patientenakten liegen herum. Im Wartezimmer werden die Personen öffentlich mit Namen aufgerufen. Auf dem Bildschirm des Arztes ist sein Terminkalender inklusive der Patientennamen für Dritte sichtbar. Situationen wie diese gehören zum Alltag in deutschen Arztpraxen. Doch das kann gravierende Folgen haben, wie die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weiß.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat in einer Pressemitteilung vom November 2018 angekündigt, dass es flächendeckende Datenschutzkontrollen unter anderem in Arztpraxen vornehmen werde. Sollte die Datenschutzaufsicht bei ihren Kontrollen Mängel feststellen, können erhebliche Bußgelder die Folge sein.
"Bei vielen Ärzten ist das Thema ,Datenschutz' kaum präsent oder sie kommen wegen ihrer Arbeitsbelastung nicht dazu, die nötigen Schritte einzuleiten. Hier besteht oft noch erheblicher Nachholbedarf", sagt Nicole Mutschke, Rechtsanwältin und zertifizierte Fachkraft für Datenschutz. "Gesundheitsdaten werden nach der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sogar als besondere Kategorie personenbezogener Daten angesehen und unterliegen damit einem erhöhten Schutz. Deshalb reicht eine halbherzig aktualisierte Datenschutzerklärung auf der Website der Praxis bei Weitem nicht aus."
Der Aufwand für die Praxen kann sich dabei durchaus im Rahmen halten, meint Nicole Mutschke. Sie rät dazu, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen und Rechtsanwälte zurate zu ziehen, die Erfahrung mit der Beratung von Arztpraxen haben. Diese können die juristischen Aspekte des Datenschutzes kompetent einschätzen und bei dieser Gelegenheit auch prüfen, ob zum Beispiel Handlungsbedarf mit Blick auf das ärztliche Werberecht besteht.
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Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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