M&A - Regeln für Einstieg ausländischer Investoren verschärft
04.01.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Unternehmenskäufe und Fusionen boomten im abgelaufenen Jahr 2018. Für Investoren, die nicht aus der EU kommen, wird es nun schwerer, bei deutschen Unternehmen einzusteigen oder sie zu übernehmen.
Ende 2018 hat die Bundesregierung eine Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. Im Kern ging es dabei darum, die Regeln für den Einstieg von ausländischen Investoren bei deutschen Unternehmen zu verschärfen, wenn die Investoren nicht aus der EU kommen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Die Änderung der Außenwirtschaftsverordnung bezieht sich auf sensible Wirtschaftsbereiche wie Verteidigung oder kritische Infrastrukturen. Dazu zählen z.B. Telekommunikation, IT-Sicherheit, Trinkwasserversorgung, Zahlungsverkehr, Strom, Gesundheitsleistungen, Verkehr oder Software. Hier soll die Bundesregierung nun bereits ein Vetorecht haben, wenn ein Investor zehn Prozent an einem deutschen Unternehmen erwerben will. Bisher lag diese Schwelle bei 25 Prozent.
Die Absenkung dieser Prüfschwelle gilt allerdings nur für die sensiblen Bereiche, denn Deutschland soll bei M&A-Transaktionen für ausländische Investoren weiter attraktiv bleiben. Kritiker befürchten allerdings, dass durch die härteren Regeln ausländische Investoren abgeschreckt werden.
Investoren und Unternehmer können sich an im Bereich M&A erfahrene Rechtsanwälte wenden.
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