FG Köln: Rabatte für Mitarbeiter der Tochterfirma sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
08.01.2019 / ID: 308501
Politik, Recht & Gesellschaft
Gewährt ein Unternehmen den Mitarbeitern eines verbundenen Unternehmens Rabatte, stellen diese nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (Az.: 7 K 2053/17).
Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums sollen Preisvorteile, die ein Unternehmen den Mitarbeitern eines wirtschaftlich verbundenen Unternehmens einräumt, steuerlich ebenso als Arbeitslohn behandelt werden wie Rabatte, die den eigenen Arbeitnehmern gewährt werden. Das Finanzgericht Köln hat sich mit seinem Urteil vom 11. Oktober 2018 deutlich gegen den sog. "Rabatterlass" des Bundesfinanzministeriums gestellt, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
In dem zu Grunde liegenden Fall war ein Autohersteller mit 50 Prozent an einem Zulieferbetrieb beteiligt. Die Mitarbeiter des Zulieferers nahm er in sein Rabattprogramm für Werksangehörige auf. Als ein Mitarbeiter des Zulieferers ein Fahrzeug des Autobauers kaufte, wurden ihm großzügige Rabatte gewährt. Das zuständige Finanzamt sah in den gewährten Vorteilen jedoch steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Das Finanzgericht Köln wertete dies jedoch anders. Die gewährten Rabatte bei dem Autokauf seien demnach kein Arbeitslohn, der versteuert werden müsse. Dies begründete das Finanzgericht damit, dass die gewährten Rabatte vorwiegend im eigenwirtschaftlichen Verkaufsinteresse des Autoherstellers gewährt würden und damit nicht die Arbeitsleistung des Mitarbeiters honoriert werde.
Durch die gewährten Rabatte könne sich der Autohersteller die Mitarbeiter des Zulieferbetriebs als leicht zugängliche Kundengruppe erschließen und diese durch gezielte Marketingmaßnahmen ansprechen, um den eigenen Umsatz zu steigern. Diese Absicht zeige sich auch darin, dass jeder Mitarbeiter bis zu vier Pkw jährlich zu vergünstigten Konditionen erwerben und diese auch Familienangehörigen zugänglich machen könne, führte das Finanzgericht Köln weiter aus. Das Gericht sah die Rabatte letztlich nicht in der Arbeitsleistung begründet. Ein einfacher kausaler Zusammenhang zwischen Zuwendungen eines Dritten an den Arbeitnehmer reiche nicht aus, um in der Zuwendung Arbeitslohn anzunehmen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Revisionsverfahren muss der Bundesfinanzhof endgültig entscheiden (Az.: VI R 53/18).
Im Steuerstreit mit den Finanzbehörden können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.10.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Marokko: König Mohammed VI. leitet die Zeremonie zur Ernennung der neuen Regierung
Marokko: König Mohammed VI. leitet die Zeremonie zur Ernennung der neuen Regierung
15.10.2026 | Septeo CNEE
Cloud-Kanzleisoftware Amberlo startet in Deutschland
Cloud-Kanzleisoftware Amberlo startet in Deutschland
15.10.2026 | Online Scheidung einfach günstig
Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners: Was rechtlich möglich ist
Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners: Was rechtlich möglich ist
14.10.2026 | oneplus GmbH
Vom Vatikan auf Twitch: Erzbischof Gänswein stellt sich live den Fragen der jungen Generation
Vom Vatikan auf Twitch: Erzbischof Gänswein stellt sich live den Fragen der jungen Generation
14.10.2026 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Kleingärtner
BRANDMAUER - Perfide Versuche der Errichtung einer BRANDMAUER gegen kritische Pankower Kleingärtner in Berlin.
BRANDMAUER - Perfide Versuche der Errichtung einer BRANDMAUER gegen kritische Pankower Kleingärtner in Berlin.

