Auch in Übergangszeit bis 2020 sollen abgelehnte Asylbewerber mit Arbeit bleiben dürfen
11.01.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Stuttgart/Freiburg, 11. Januar - Die Caritas Baden-Württemberg begrüßt den Vorstoß von Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha, dass abgelehnte Asylbewerber mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterhin in Baden-Württemberg bleiben und arbeiten dürfen. Lucha hat in einem Zeitungsinterview erklärt, dass er sich für eine entsprechende Übergangslösung einsetzt. Denn erst in 2020 soll mit dem Gesetz zur Beschäftigungsduldung eine Bleibeperspektive für abgelehnte Asylbewerber geregelt werden. "Wenn abgelehnte Asylbewerber hier arbeiten und sich nichts haben zuschulden kommen lassen, haben sie den zentralen Schritt für eine Integration schon vollzogen", so die Caritasvorstände Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock (Stuttgart) und Mathea Schneider (Freiburg). "Sie leisten einen wichtigen Beitrag, damit unsere Gesellschaft funktioniert. Gerade weil in vielen Feldern Arbeitskräfte fehlen, tragen Geflüchtete dazu bei, dass Betriebe expandieren können und sie sichern auch vielerorts Versorgung und Pflege."
"Menschen, die bereits gut Deutsch sprechen und sich hier mit ihrer Familie gut integriert haben, sollen mit ihren Fähigkeiten und Kompetenzen eine Perspektive haben", so die Caritasvorstände. Die Caritas erhofft sich, dass das neue Bundesgesetz zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung dies ermöglicht. "Wir sehen die Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft, damit Asylbewerber und auch Ausbildungsbetriebe mehr Rechtssicherheit erhalten. Denn beide Seiten übernehmen heute schon viel Verantwortung."
Bleiberecht geduldete Asylbewerber abgelehnte Asylbewerber mit Arbeit Gesetz zur Beschäftigungsduldung Rechtssicherheit für Ausbildungsbetriebe
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