EuGH-Vorlage zum Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen
06.10.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutert: Mit Beschluss vom 30.6.2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Zweifelsfragen zur Vereinbarkeit der Regelung zum sog. Reverse-Charge-Verfahren vorgelegt. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass der Leistungsempfänger beim Bezug einer Bauleistung nur dann Steuerschuldner ist, wenn zumindest 10 % seines "Weltumsatzes" im Vorjahr aus derartigen Bauleistungen besteht. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war, ob die Steuerpflichtige die "10-%-Grenze" überschritten hat.
Die Entscheidung des EuGH hat nicht nur für die Vergangenheit Bedeutung. Die Ermächtigung wurde zwar mit Wirkung zum 1.1.2008 durch eine Regelung zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft in der Richtlinie selbst ersetzt. Diese Regelung verwendet den Begriff "Bauleistungen" und nimmt ausdrücklich auf die Regelung Bezug, wonach die Mitgliedstaaten "die Erbringung bestimmter Bauleistungen" als Lieferungen betrachten können.
Anmerkung: Nach Auffassung des BFH ist nicht ausgeschlossen, dass die Vorschrift in der derzeit praktizierten Form überhaupt nicht anwendbar ist, weil für jeweils zwei betroffene Steuerpflichtige große Unsicherheiten bestehen. Das Thema "Reverse-Charge-Verfahren" ist insgesamt sehr komplex und daher auch kompliziert. Bitte lassen Sie sich hierzu beraten.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.06.2024 | Berliner Telegraph UG
Das Eisenbahnprojekt China-Kirgisistan-Usbekistan " stärkt es den Einfluss Pekings in der Region?
Das Eisenbahnprojekt China-Kirgisistan-Usbekistan " stärkt es den Einfluss Pekings in der Region?
27.06.2024 | Medienapostolat der Steyler Missionare
Steyler Missionare: Interesse an China fördern und im Dialog bleiben
Steyler Missionare: Interesse an China fördern und im Dialog bleiben
27.06.2024 | yes or no Media GmbH
Versorgung sichern
Versorgung sichern
27.06.2024 | MAROKKO ZEITUNG
Marokko-Deutschland: Stärkung der Sicherheitszusammenarbeit
Marokko-Deutschland: Stärkung der Sicherheitszusammenarbeit
22.06.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Ehemalige Schatzmeisterin eines KGV in Pankow hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue erstattet.
Ehemalige Schatzmeisterin eines KGV in Pankow hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue erstattet.
![S-IMG](/simg/30985.png)