Ferienhaus nicht von der Erbschaftsteuer befreit
06.10.2011 / ID: 30986
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutert: Ein Familienwohnheim ist jedoch nur dann gegeben, wenn der übertragene Grundbesitz den Mittelpunkt des familiären Lebens bildet und nicht (nur) als Feriendomizil genutzt wird. Vor diesem Hintergrund geht das Finanzgericht Münster davon aus, dass Voraussetzung für die Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer ist, dass der übertragene Grundbesitz den Mittelpunkt des familiären Lebens der Ehegatten bzw. der Familie bildet. Dies ist bei einem typischen Ferienhaus nicht der Fall.
Anmerkung: Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu der Frage, wie der Begriff "Familienwohnheim" zu bestimmen ist, liegen nicht vor. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde deshalb zugelassen und ist unter dem Aktenzeichen II R 35/11 anhängig.
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