Irreführende Werbung: Schadstofffrei bedeutet nicht die Einhaltung von Grenzwerten
20.02.2019 / ID: 312072
Politik, Recht & Gesellschaft
Werbung mit dem Begriff "schadstofffrei" ist irreführend, wenn das Produkt zwar keine zulässigen Grenzwerte überschreitet, aber dennoch eine gewisse Konzentration an Schadstoffen aufweist.
Irreführende Werbung verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Irreführend sind Handlungen dann, wenn sie bei einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen erwecken, z.B. über bestimmte Eigenschaften eines Produkts, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Eine solche irrige Vorstellung kann auch dann hervorgerufen werden, wenn ein Produkt mit dem Begriff "schadstofffrei" beworben wird, obwohl es tatsächlich eine gewisse Konzentration an Schadstoffen aufweist und lediglich gesetzliche Grenzwerte oder Vorgaben privater Institutionen nicht überschreitet. Ein Verbraucher verstehe Werbung mit dem Begriff "schadstofffrei" so, dass die beworbene Ware überhaupt keinen Schadstoff enthält. Sie darf also keinen Stoff enthalten, der auch nur abstrakt dazu geeignet sein könnte, den Verbraucher zu schädigen. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. Oktober 2018 entschieden (Az.: 2 U 34/18). Werbung zur Schadstofffreiheit ist demnach auch dann irreführend, wenn der Eindruck erweckt wird, dass eine umfassende Schadstoffprüfung erfolgt ist, obwohl das Produkt tatsächlich nicht auf das Vorhandensein bestimmter Schadstoffe überprüft wurde.
In dem zu Grunde liegenden Fall bewarb der Anbieter eine Matratze als "schadstofffrei". Allerdings enthielt die Matratze geringe Anteile an Antimon. Der Verbraucher erwarte bei einer derartigen Werbung aber ein Produkt, das komplett frei von Schadstoffen ist. Ob die vorhandene Konzentration eines Schadstoffs von Fachkreisen als zu vernachlässigen angesehen wird, sei unerheblich, so das OLG Stuttgart. Der Verbraucher müsse sich nicht an eine Risikoeinschätzung von Fachleuten halten. Er ist in seinen Marktentscheidungen autonom und allein befugt, die Maßstäbe für seine Entscheidungen zu setzen. Das Irreführungsverbot soll ihn davor schützen, eine Konsumentscheidung aufgrund falscher Vorstellungen zu treffen. Gerade im Bereich von Schadstoffbelastungen habe der Verbraucher in den vergangenen Jahren eine kritische Grundhaltung gegenüber Grenzwerten entwickelt und er suche daher sogar Qualitätsstandards jenseits des wissenschaftlich Vernünftigen. Frei von Schadstoffen sei daher nicht mit der Einhaltung von Grenzwerten gleichzusetzen, so das OLG Stuttgart.
Irreführende Werbung verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und kann entsprechend Abmahnungen oder Unterlassungsklagen nach sich ziehen. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.08.2025 | CDU Mainz
Durchhalten bis zum Ziel - Isabell Rahms beim Rudern gegen Krebs
Durchhalten bis zum Ziel - Isabell Rahms beim Rudern gegen Krebs
21.08.2025 | MAROKKO ZEITUNG
TICAD 9: Japan bekräftigt seine Nichtanerkennung der "Polisario"
TICAD 9: Japan bekräftigt seine Nichtanerkennung der "Polisario"
21.08.2025 | Starling PR
Zwischen Grün, Blau und Stil: Vier Inselträume zum Verlieben
Zwischen Grün, Blau und Stil: Vier Inselträume zum Verlieben
20.08.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Humanitäre Diplomatie: Das "marokkanische Modell" der Hilfe für Gaza
Humanitäre Diplomatie: Das "marokkanische Modell" der Hilfe für Gaza
20.08.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Ukraine-Verhandlungen - Stresstest der Diplomatie
Ukraine-Verhandlungen - Stresstest der Diplomatie
