ARAG Recht schnell...
13.03.2019 / ID: 313794
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Gekaufte Bewertungen +++
Amazon kann verlangen, dass sogenannte Drittanbieter auf "amazon.de" ihre Produkte nicht mit "gekauften" Bewertungen bewerben, ohne kenntlich zu machen, dass die Tester einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben. Dies geht laut ARAG aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22.02.2019 hervor. Der kommerzielle Hintergrund der Bewertungen sei für den Verbraucher "nicht klar und eindeutig" erkennbar, heißt es in der Begründung des Gerichts (Az.: 6 W 9/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.
+++ Geringeres Arbeitslosengeld bei Berufsferne +++
Wer längere Zeit nicht mehr in seinem erlernten Beruf gearbeitet hat, muss damit rechnen, dass er bei der Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes wie eine ungelernte Kraft behandelt wird. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2019 im Fall eines Informatikkaufmannes, der mehr als neun Jahre nicht mehr in seinem Beruf tätig gewesen war (Az.: L 9 AL 50/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG NRW.
+++ Bezeichnungen "olympiaverdächtig" und "olympiareif" zulässig +++
Die Verwendung der Bezeichnungen "olympiaverdächtig" und "olympiareif" im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien verstößt als solche nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz. Dies hat laut ARAG der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 07.03.2019 klargestellt. Auch die in der angegriffenen Werbung abgebildete Medaille in der Hand eines Sportlers sei nicht per se ein olympisches Motiv, befand das Gericht (Az.: I ZR 225/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.
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