ARAG Recht schnell...
05.06.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Keine Eigenbedarfskündigung für Tochter der Lebensgefährtin +++
Das Amtsgericht (AG) Siegburg hat laut ARAG eine Eigenbedarfskündigung für die Tochter der Lebensgefährtin für unwirksam erachtet und eine entsprechende Räumungsklage abgewiesen. Die Tochter sei keine Familienangehörige im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), da sie mit dem Vermieter weder verwandt noch verschwägert sei. Da sie auch zu keinem Zeitpunkt in der vom Vermieter bewohnten Wohnung gewohnt habe, sei sie auch keine Haushaltsangehörige im Sinne der Bestimmung. Ein sonstiges berechtigtes Interesse sah das AG ebenfalls nicht gegeben (Az.: 105 C 97/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Urteil des AG Siegburg. (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/ag_siegburg/j2018/105_C_97_18_Urteil_20181017.html)
+++ Grobe Fahrlässigkeit bei Bedienung des Informationssystems im Pkw +++
Wer bei 200 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn das Informationssystem des Wagens bedient, handelt grob fahrlässig. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg, wonach ein Autofahrer nach einem Unfall zur anteiligen Zahlung von Reparaturkosten verurteilt wurde. Wie das Gericht mitteilte, hatte der Fahrer einen Luxuswagen angemietet. Er hatte zwar im Fall eines Schadens eine Haftungsbeschränkung ohne Selbstbeteiligung vereinbart; trotzdem muss der Mann nun zahlen (Az.: 13 U 1296/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Nürnberg.
+++ Keine Übernahme von Medikamenten zur Raucherentwöhnung +++
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung. Das Behandlungsziel könne auch durch nicht medikamentöse Maßnahmen erreicht werden, so entschied laut ARAG das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 28. Mai 2019 (Az.: B 1 KR 25/18 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BSG. (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_18.html)
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