ARAG Recht schnell...
26.06.2019 / ID: 322164
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Grünes Licht für Gebühren +++
Banken dürfen in ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Schalter vorsehen. Das hat laut ARAG der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und mitgeteilt, dass es dabei nicht erforderlich ist, dass Kunden im Weg einer sogenannten Freipostenregelung eine bestimmte Anzahl von unentgeltlichen Barverfügungen eingeräumt wird (BGH, AZ.: XI ZR 768/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH. (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019081.html?nn=10690868)
+++ Schenkung kann widerrufen werden +++
Wenden Eltern ihrer Tochter und dem nichtehelichen Lebensgefährten hohe Geldbeträge zur Finanzierung einer Immobilie in der Erwartung zu, die Lebensgemeinschaft werde sich nicht lediglich für kurze Zeit fortsetzen, können sie bei einer schon nach weniger als zwei Jahren erfolgenden Trennung die Hälfte des Betrags vom Lebensgefährten zurückverlangen. In einem solchen Fall sei von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auszugehen, entschied nach Auskunft der ARAG der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: X ZR 107/16).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH. (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019082.html?nn=10690868)
+++ Hausverkauf an Pflegerin - Pech für die Erben +++
Vereinbaren die Vertragsparteien bei einem Grundstückskaufvertrag ein Wohnrecht für den Verkäufer und eine Pflegeverpflichtung für die Erwerberin, führt der Tod des Verkäufers nur wenige Wochen nach Vertragsschluss nicht zu einem Zahlungsanspruch der Erben zum Ausgleich für das infolge des Todes gegenstandslos gewordene Wohnrecht und die Pflegeverpflichtung. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Die Kaufvertragsparteien hätten sich vielmehr beide im Ungewissen befunden, wie lange der Verkäufer leben und ob er pflegebedürftig werden würde, sodass kein Raum für eine ergänzende Vertragsauslegung bestehe (OLG Frankfurt, Az.: 8 W 13/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt. (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/frueher-tod)
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