MEDIRENTA begrüßt die Neuregelung der Betreuervergütung!
31.07.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Bei der beruflichen Betreuung geht es darum, Menschen, die allein nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihr Leben selbstbestimmt zu führen, bei der Ausübung ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen.
Betreute Menschen haben ein Anrecht auf in jeder Hinsicht qualitative Betreuung. Daher müssen auch die Anforderungen an die Qualifikationen der beruflichen Betreuer entsprechend hoch sein - und das erfordert eine angemessene Vergütung.
Seit letztem Samstag, 27. Juli 2019, ist es amtlich: Die Vergütung für berufliche Betreuung wird endlich verbessert.
Zumindest die Bezahlung dieser anspruchsvollen Tätigkeit ist nun nach jahrelangen Diskussionen endlich verbessert worden. Durch die Orientierung an der Vergütung eines Sozialarbeiters mit schwieriger Tätigkeit wird auch die Tätigkeit eines Berufsbetreuers mehr gewürdigt. Die Bundesregierung spricht von einer Erhöhung um durchschnittlich 17 Prozent in einem modernisierten System von monatlichen Fallpauschalen. Mit diesen Fallpauschalen soll es im Gegensatz zum bisherigen System besser möglich sein, auf die jeweiligen spezifischen Anforderungen einer Betreuung zu reagieren.
Natürlich bleibt noch viel zu tun: "Wir bleiben aber dabei: Dies kann nur der erste Schritt sein",
so Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB (Bundesverband der Berufsbetreuer) am 7.6.19. Der BdB hatte sich zuvor entschlossen, den Gesetzentwurf trotz der bestehenden Kritik zu akzeptieren. Im Ergebnis sei die Anhebung enttäuschend gering und damit wenig wertschätzend, so BdB-Vorsitzender Becker. "Jetzt muss möglichst zeitnah der Effekt dieser Anpassung evaluiert und dann entsprechend nachgebessert werden", so Becker. Der Verband setze auf den weiteren qualitätsorientierten Reformprozess im Bundesjustizministerium, an welchem der BdB beteiligt ist.
Was bei anderen Tätigkeiten in unserem Land unvorstellbar ist: Die Vergütung für berufliche Betreuung war in der Tat seit mehr als 13 Jahren unverändert geblieben!
Wir meinen, ein Baustein für mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung.
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