Pressemitteilung von Michael Rainer

OLG Stuttgart: Schadensersatz beim Lkw-Kartell


Politik, Recht & Gesellschaft

Im Zusammenhang mit dem sog. Lkw-Kartell hat das OLG Stuttgart entschieden, dass ein geschädigter Käufer dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch gegen die Daimler AG hat (Az.: 2 U 101/18).

In einem Zeitraum von 1997 bis 2011 hatten die Lkw-Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault, DAF und Iveco illegale Preisabsprachen getroffen. Im Jahr 2011 flog dieses sog. Lkw-Kartell schließlich auf. 2016 verhängte die EU-Kommission deshalb ein Bußgeld in Milliarden-Höhe gegen die Hersteller, blickt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte http://www.mtrlegal.com (https://www.mtrlegal.com/) zurück.

Mit der Entscheidung der EU-Kommission war der Verstoß gegen das Kartellrecht erwiesen und somit auch der Weg für Schadensersatzansprüche der geschädigten Lkw-Käufer frei. Das OLG Stuttgart hat in einem Berufungsverfahren mit Urteil vom 4. April 2019 entschieden, dass einem Käufer dem Grunde nach Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG zustehen. Der Kläger hatte zwischen 1998 und 2011 ein Dutzend Daimler-Lkw gekauft und machte nun Schadensersatz aufgrund der durch die Kartellabsprachen überhöhten Preise geltend.

Der Kartellrechtsverstoß sei unstrittig und durch Beschluss der EU-Kommission vom 19. Juli 2016 bindend festgestellt worden, bekräftigte das OLG Stuttgart. Die Lkw-Käufe des Klägers fielen bis auf eine Ausnahme auch in den Zeitraum der illegalen Preisabsprachen. Daher sei es wahrscheinlich, dass ihm auch ein Schaden entstanden sei, so das OLG.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs diene die Gründung eines Kartells dem Ziel, die Gewinne der beteiligten Unternehmen zu erhöhen. Daher spreche eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass das Kartell gebildet und erhalten wurde, um höhere Preise am Markt zu erzielen, führte das OLG Stuttgart aus. Damit sei es ebenso wahrscheinlich, dass den Käufern, der von den Preisabsprachen betroffenen Lkw, ein Schaden entstanden sei. Die dagegen von Daimler vorgebrachten Einwendungen hielt das OLG Stuttgart nicht für durchgreifend. Es ließ aber die Revision zu.

Durch das Lkw-Kartell geschädigte Käufer können Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten geltend machen. Nach dem Beschluss der EU-Kommission steht dem Schadensersatzanspruch nichts im Wege. Allerdings muss die Verjährung der Ansprüche beachtet und im Einzelfall geprüft werden. Im Kartellrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

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