Steuerberatungskosten mindern die Erbschaftssteuer
09.09.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Muss ein Erbe die Steuererklärung des Erblassers korrigieren, mindern die Kosten dafür die Erbschaftssteuer. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden (Az. 7 K 2712/18).
Hat der Erblasser fehlerhafte Steuererklärungen abgegeben, ist der Erbe verpflichtet diese zu korrigieren, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte http://www.mtrlegal.com (https://www.mtrlegal.com/). Die für die Korrektur anfallenden Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Das hat das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 15. Mai 2019 entschieden.
Erben sollten prüfen, ob sich im Nachlass unversteuerte Einkünfte befinden. Ist das der Fall, muss der Erbe die Steuererklärungen des Erblassers korrigieren. So war es im zu Grunde liegenden Fall. Der Erblasser hatte in der Schweiz erzielte Kapitaleinkünfte nicht korrekt versteuert. Die Tochter ließ als Alleinerbin die unvollständigen Steuererklärungen korrigieren. Die Kosten dafür machte sie steuerlich geltend.
Das Finanzamt berücksichtigte die Kosten nicht bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer. Das Finanzgericht entschied anders. Als Erbin sei die Klägerin verpflichtet gewesen, die unvollständigen Steuererklärungen zu berichtigen. Damit erfülle sie eine bereits bestehende Verpflichtung des Erblassers. Die Kosten seien daher als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html
https://www.mtrlegal.com
MTR Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
https://www.mtrlegal.com
MTR Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
26.11.2024 | StrategieSchmiede GmbH i.G.
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
26.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen