ARAG Recht schnell...
11.09.2019 / ID: 327754
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Gebühren für Umschuldung sind unwirksam +++
Der Aufwand eines Kreditinstitutes für einen Treuhandauftrag ist laut ARAG mit dem Zins abgegolten. Das entschied aktuell der Bundesgerichtshof (BGH). Kreditnehmer müssen daher keine zusätzliche Gebühr für die Umschuldung von Immobilienkrediten zahlen. Anders lautende Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind gegenstandslos (Az.: XI ZR 7/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH. (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019117.html?nn=10690868)
+++ SEPA muss von überall möglich sein +++
Die Möglichkeit, per SEPA-Lastschrift zu zahlen, darf nicht von einem Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden. Dies hat laut ARAG der Europäische Gerichtshof entschieden und damit einem österreichischen Verbraucherschutzverein Recht gegeben, der die Deutsche Bahn AG in Österreich verklagt hat (Az.: C-28/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH. (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=217481&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1)
+++ Kein Schadensersatz bei Abnutzung einer Wohnung +++
Sind nach Beendigung eines 14-jährigen Mietverhältnisses Einkerbungen am Laminatboden sowie zahlreiche Verfärbungen am Teppich vorhanden, steht dem Vermieter deshalb kein Schadensersatz zu. Dabei handele es sich nicht um ersatzfähige Beschädigungen, sondern um gewöhnliche Abnutzungserscheinungen, entschied nach Auskunft der ARAG das Landgericht Wiesbaden mit Beschluss vom 28. Mai 2019 (Az.: 3 S 31/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Wiesbaden. (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/schadensersatzanspruch-des-vermieters-bei-gebrauchsspuren-der-mietsache)
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