Ladung zum Strafantritt - der sog. Stellungsbefehl
31.10.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Ausgangslage
Eine Ladung zum Strafantritt erfolgt durch die Staatsanwaltschaft zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe. Dem liegt meistens ein Urteil zugrunde, durch dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe ohne (Aussetzung der Vollstreckung zur) Bewährung verurteilt worden ist oder der Widerruf einer Bewährung. In selteneren Fällen kann aber schon ein unbezahltes Knöllchen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe und einem Stellungsbefehl führen.
Die Ladung zum Strafantritt fordert den Betroffenen auf, sich innerhalb einer Frist von (regelmäßig) einer Woche ab Zugang der Ladung in einer bestimmten JVA (Justizvollzugsanstalt) zu melden
Folgen des Strafantritts
Die Vollstreckung von Freiheitsstrafen hat für die Betroffenen regelmäßig weitreichende Folgen; es droht der Verlust der Wohnung, der Arbeitsstelle und Auswirkungen auf soziale Bindungen, insbesondere im Hinblick auf Kinder und Partner.
Strafantritt vermeiden
Ob die Ladung zum Strafantritt endgültig ist oder ob für den Betroffenen noch etwas zu retten ist, hängt stark vom Einzelfall des Betroffenen ab und bedarf unbedingt der Einsicht in die Vollstreckungsakte.
Dabei können sich dann aber für den Betroffenen Möglichkeiten auftun, durch die ein Aufschub der Strafe erreicht werden kann oder sogar eine Zurückstellung für eine Therapie (§35 BtMG) unter Anrechnung der Therapiezeit und Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung (§36 BtMG), wenn aus den Urteilsgründen oder sonst feststeht, dass die Taten, die der zu vollstreckenden Verurteilung zugrunde liegen, auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen worden sind.
Vom Rechtsanwalt beraten lassen
Wer eine Ladung zum Strafantritt erhält und mit der Vollstreckung oder dem Zeitpunkt nicht einverstanden ist, sollte sich umgehend an auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte wenden, rät der bundesweit tätige Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering aus Hamm. So kann auch kurzfristig noch geklärt werden, ob die Haftstrafe tatsächlich zum Zeitpunkt des Stellungsbefehls angetreten werden muss.
Stellungsbefehl Ladung zum Strafantritt Strafantritt vermeiden Haftstrafe Freiheitsstrafe JVA 35 BtMG Zurückstellung
http://www.gs-rechtsanwaelte.de
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Otto-Krafft-Platz 24 59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm
Pressekontakt
http://www.gs-rechtsanwaelte.de
Ginter Schiering Rechtsanwälte
Otto-Krafft-Platz 24 59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Leonid Ginter
31.08.2020 | Leonid Ginter
Besonders belastende Vorwürfe: Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
Besonders belastende Vorwürfe: Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
31.08.2020 | Leonid Ginter
Saubere Schufa nach Insolvenz
Saubere Schufa nach Insolvenz
31.08.2020 | Leonid Ginter
Audi und VW - Leasingvertrag widerrufen und Geld erhalten
Audi und VW - Leasingvertrag widerrufen und Geld erhalten
10.07.2020 | Leonid Ginter
Neuer Bußgeldkatalog unwirksam!
Neuer Bußgeldkatalog unwirksam!
29.05.2020 | Leonid Ginter
Audi und VW - Leasingvertrag widerrufen und Geld erhalten
Audi und VW - Leasingvertrag widerrufen und Geld erhalten
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
26.11.2024 | StrategieSchmiede GmbH i.G.
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
26.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen