Ein Jahr Teilhabechancengesetz: begleitendes Coaching zentral für Erfolg
16.12.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Stuttgart / Freiburg, 13. Dezember - Die Caritas Baden-Württemberg nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Anzahl der langzeitarbeitslosen Menschen im Land gesunken ist: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind es im Vergleich zum Dezember 2018 rund 2.700 Personen weniger. Auch Dank des neuen Teilhabechancengesetzes konnten seit Anfang des Jahres im Land 2.000 langzeitarbeitslose Menschen eine Beschäftigung aufnehmen, 162 von ihnen fanden bei der Caritas Baden-Württemberg einen Arbeitsplatz. Nach knapp einem Jahr Laufzeit wertet die Caritas im Land das Programm als erfolgreich, da es auf mehrere Jahre angelegt ist und nicht nur auf kurze Zeit, wie es in anderen Förderprojekten der Vorjahre der Fall war. "Zentral für den Erfolg ist aber insbesondere das begleitende Coaching, das die Menschen an ihrer neuen Arbeitsstelle emotional und mental stützt", so die Caritasvorstände Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock (Rottenburg-Stuttgart) und Thomas Herkert (Freiburg). Durch das Coaching können viele Schwierigkeiten ausgeräumt werden, weil es sich an den individuellen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer orientiert. Es hilft, Krisen abzumildern und stabilisiert das Beschäftigungsverhältnis.
In einem systematischen Monitoring hat die Caritas Baden-Württemberg abgefragt, wie sich die neue Förderung in ihren Diensten und Einrichtungen umsetzen lässt und wo neue Arbeitsplätze entstanden sind. So konnten vor allem in den Sozialkaufhäusern (33 Prozent) und Tafelläden (23 Prozent), vereinzelt auch in der Pflege oder Verwaltung neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Das beschäftigungsbegleitende Coaching ist laut Umfrage in einigen Teilen in Baden-Württemberg aber eher schleppend angelaufen. Es wird vielfach vom Jobcenter selbst oder aber von externen Dienstleistern durchgeführt. Aus Sicht der Caritas ließen sich durch eine Vernetzung von Arbeit und Coaching aus einer Hand bessere Ergebnisse erzielen. "Die geförderten Menschen sind den Caritas-Mitarbeitenden bestens bekannt. Es wäre leicht, hier gezielt auf die speziellen Hemmnisse und Bedürfnisse einzugehen", so Herkert und Holuscha-Uhlenbrock. Per Gesetz ist diese Kombination aber nicht vorgesehen. Hier - so fordert der katholische Wohlfahrtsverband - sei nachzubessern.
Dass die Betroffenen mit dem neuen Gesetz eine Förderung auf mehrere Jahre erhalten, wertet die Caritas als sehr positiv. "Dies eröffnet den Menschen eine reelle Perspektive, damit sie Fuß fassen und auf längere Sicht von ihrem eigenen Einkommen leben können", begrüßen die Vorstände. Sie unterstreichen: Die Teilhabe am Erwerbsleben ist ein so wichtiger Faktor, um in dieser Gesellschaft dazuzugehören. Diese Förderung ist zunächst auf fünf Jahre begrenzt. Deswegen macht sich der Verband dafür stark, die vorgesehene Befristung des Teilhabechancengesetzes aufzuheben.
Nach dem Teilhabechancengesetz können Arbeitslose über 25 Jahre, die mindestens sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht beschäftigt waren, zwei Jahre lang mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Prozent des Tariflohns gefördert werden. Danach verringert sich der Zuschuss jährlich um 10 Prozent.
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