Verstoß gegen Kartellrecht - Geldbuße gegen Stahlhersteller
20.12.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt eine Geldbuße in Höhe von ca. 646 Millionen Euro gegen drei Stahlhersteller und drei verantwortliche Personen verhängt.
Preisabsprachen behindern den Wettbewerb und verstoßen gegen Kartellrecht. Das Bundeskartellamt hat deshalb gegen drei Stahlhersteller und verantwortliche Personen Bußgelder in Höhe von rund 646 Millionen Euro verhängt. Wie die Behörde am 12.12.2019 mitteilte, haben die Unternehmen zwischen 2002 und 2016 Aufpreise und Zuschläge für Quartobleche abgesprochen. Ein weiteres Unternehmen hatte als erstes mit dem Bundeskartellamt kooperiert und einen Erlass der Geldbuße erhalten.
Der Preis für Quartobleche setzt sich in Deutschland aus einem individuell verhandelten Basispreis und diversen Aufpreisen und Zuschlägen für die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien zusammen. Durch die Absprachen sollte erreicht werden, dass mit den Kunden möglichst nur noch die Basispreise und nicht mehr die Aufpreise und Zuschläge verhandelt werden müssen, teilte das Bundeskartellamt mit.
Verstöße gegen das Kartellrecht sind längst nicht immer so klar wie bei Preisabsprachen. Schon bestimmte Klauseln in den Verträgen können wettbewerbswidrig sein und entsprechend sanktioniert werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Im Kartellrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.
https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/kartellrecht.html
https://www.mtrlegal.com
MTR Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
https://www.mtrlegal.com
MTR Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
26.11.2024 | StrategieSchmiede GmbH i.G.
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
26.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen