Pressemitteilung von Stephan Neuser

Bestattungsvorsorge - selbstbestimmt und abgesichert


Politik, Recht & Gesellschaft

In Deutschland haben trotz Rekordbeschäftigung und anhaltendem Wirtschaftsboom zehntausende Familien nicht genug oder kein Geld, um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu finanzieren. Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2018 rund 19.200 Personen dafür Geld von den Sozialämtern.

Wer Geld vom Amt für die Bestattung Hinterbliebener erhält, muss sich jedoch zuvor einer umfangreichen Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen und beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten "für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung". In welcher Höhe die Kommunen tatsächlich die Kosten übernehmen und vor allen Dingen, welche Bestattungsleistungen übernommen werden, ist nicht festgelegt. Hier gibt es erhebliche Unterschiede.

Bestattungsvorsorge entlastet die Angehörigen und sichert die eigenen Vorstellungen

Bis Ende 2003 hat die gesetzliche Krankenkasse (GKV) beim Tod eines Versicherten ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Seit 2004 erhalten die Angehörigen beim Tod eines geliebten Menschen keine finanzielle Unterstützung mehr von der Krankenkasse. Auch das Sterbegeld für Beihilfeberechtigte wurde gekürzt und kommunale Gebühren steigen.

Da bei einer Beerdigung viele Kosten entstehen, ist eine Bestattungsvorsorge daher unumgänglich, wenn man bereits zu Lebzeiten seine Angehörigen in der Trauersituation entlasten möchte und diese nicht auf den finanziellen Kosten sitzen bleiben sollen bzw. diesen der Gang zum Sozialamt erspart werden soll.

Meine Bestattung. Reicht da kein Sparbuch?

Wenn Menschen an ihre Bestattung denken, fragen sie nicht selten "Reicht da kein Sparbuch"? Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit, welche nicht selten mit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe verbunden ist, könnte das Amt die Auflösung des Sparguthabens zur Bezahlung der Pflegekosten verlangen. Im Sterbefall stunde es dann nicht mehr zur Verfugung. Auch besteht die Gefahr, dass die Erben den Sparbetrag nicht oder nur teilweise für die gewünschten Bestattungsleistungen verwenden.
Auch das Testament ist keine geeignete Form einer Bestattungsverfügung, da das Testament in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet wird.

Um für eine Bestattung sicher vorzusorgen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören unter anderem der Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge und die Sterbegeldversicherung. Wie sich diese beiden Vorsorgemodelle unterscheiden, wird im Folgenden erläutert.

Fest steht: für Angehörige stellen beide Arten der Bestattungsvorsorge eine enorme Erleichterung im Todesfall dar. Die Wünsche des Verstorbenen können bereits vorher festgelegt werden und die finanzielle Absicherung dieser Wünsche ebenfalls geklärt werden.

Welche Form der Bestattungsvorsorge macht Sinn, worauf kommt es an?

Das Lebensalter, der eigene Gesundheitszustand, die persönlichen finanziellen Lebensumstände und die eigenen Bestattungswünsche sind maßgebend. Alle unter http://www.bestatter.de angeschlossenen Bestatter stehen online und vor Ort als kompetente Ansprechpartner zur Entscheidungsfindung gerne zur Verfügung.

Der Treuhandvertrag
Vorteile eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Die Treuhandeinlage unterscheidet sich grundlegend von einer Sterbegeldversicherung: sie ist keine Versicherung, sondern eine Form der Geldanlage.

Somit steht im Leistungsfall das eingezahlte Geld direkt Verfügung. Eingezahlt wird die Treuhandeinlage als Einmalzahlung oder als Teilzahlungen. Die bei Versicherungen übliche Wartezeit vor dem Leistungsanspruch entfällt.

Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Auslandsrückholgarantie, eine kostenfreie Erstberatung zu Themen des Bestattungs-, Sozial- und Erbrechts sowie eine Bestattungsvorsorge-Card, die über die Art der Vorsorge informiert, ergänzen das Vorsorge-Paket. Die Höhe der Einlage richtet sich individuell nach den erklärten Wünschen und Vorstellungen.

Diese Form der Bestattungsvorsorge ist eine gute Möglichkeit, um zu vereinbaren, wie die Bestattung ablaufen soll. Hierbei wird direkt mit dem gewünschten Bestatter, der auch die Bestattung ausführen soll, ein Vertrag abgeschlossen. In einem Gespräch mit dem Bestatter werden die eigenen Wünsche festgelegt. Anschließend wird ein Angebot für die Bestattungsleistungen erstellt. Der Betrag wird dann bereits zu Lebzeiten beglichen, wodurch eine finanzielle Absicherung geschaffen wird.

Der Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge (einmalige Geldanlage, auch in Teilzahlungen)
-Entlastung der Angehörigen
-ohne Gesundheitsprüfung
-Vertragsabschluss bis ins hohe Alter
-Dokumentation der zukünftigen Wünsche
-Absicherung der ermittelten Bestattungskosten
-Deutschlandweite Bestattung möglich
-Möglichkeit zur Festlegung eines Wunschbestatters
-Individuelle Trauerbegleitung durch Bestatter vor Ort möglich
-Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie Organisation der notwendigen Dokumente möglich
-Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)
-Sichere Geldanlage ohne Negativzinsen
-Erhalt einer Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital
-Jährlicher Kontoauszug
-Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder

Grundprinzip der größten Sicherheit
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, die vom Bundesverband Deutsche Bestatter e.V. und dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. zur Absicherung der Gelder gegründet worden ist, legt diese mündelsicher an. Alle Treuhandverträge werden zudem im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Bonn eingetragen. Da das Kapital einem besonderen Zweck gewidmet ist, steht es noch unter einem weiteren Schutz: Dritten und auch dem Sozialamt ist der Zugriff auf die eingezahlten Gelder verwehrt. Der Vorsorgende selbst jedoch kann den Vorsorge-Vertrag kündigen und erhält das Geld zurück.

Bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist das angelegte Geld also in mehrfacher Hinsicht gut geschützt. Genau wie die beim Bestatter schriftlich festgehaltenen Wünsche und Vorstellungen zur Bestattungsform, zur Zeremonie sowie optional auch zur Grabpflege. Auf Wunsch können selbstverständlich zusätzliche Details mit dem Bestatter des Vertrauens abgesprochen werden, der dem Bundesverband Deutsche Bestatter e.V. angeschlossen ist. Mit der Treuhandeinlage können Vorsorger und dessen Angehörige also sicher sein, dass Bestattungsform, Zeremonie und optional auch die Grabpflege genau den dargelegten Wünschen entsprechen.
So ist bereits heute für alles gesorgt und das Leben kann noch gelassener genossen werden.

Was passiert im Leistungsfall (Todesfall)?
Im Leistungsfall wird die Treuhandeinlage an den gewählten Wunsch-Bestatter zur Durchführung ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich über den Bestatter. Der angemessene Vorsorgebetrag steht auch dann zur Verfügung, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen nicht mehr bestehen sollte oder Leistungen des Sozialamtes den Lebensunterhalt des betroffenen Menschen unterstützen.

Fazit: Mit Einmalzahlung oder Teilzahlungen bis ins sehr hohe Alter und ohne Gesundheitsprüfung mit der höchstmöglichen Sicherheit zu einer sicheren Bestattungsvorsorge.

Die Sterbegeldversicherung
Vorteile einer Sterbegeldversicherung mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH mit unserem Kooperationspartner Nürnberger Versicherung

Eine Sterbegeldversicherung ist eine weitere Form der finanziellen Absicherung. Hierbei werden die finanziellen Mittel für die geplante Bestattung gesichert. Ohne Sterbegeldversicherung müssen Angehörige oder Erben die Kosten in voller Höhe tragen. Und dann sind da auch noch zukünftige Kosten wie etwa für Grabpflege und Instandhaltung.

Eine Bestattungsvorsorge erleichtert Angehörigen eine ohnehin schwierige Situation. So kommen zur Trauer nicht auch noch Geldsorgen hinzu. Außerdem erspart man den Lieben organisatorischen Aufwand, der im Trauerfall viele überfordert.

Sterbegeldversicherung (wird in regelmäßigen Raten angespart)
-Entlastung der Angehörigen
-ohne Gesundheitsprüfung
-in Raten ansparbar, auch in kleinen Beiträgen
-Dokumentation der zukünftigen Wünsche
-Absicherung entsprechend der gewünschten Versicherungssumme
-im Todesfall Auszahlung des angesparten Sterbegeldes an den Bezugsberechtigten
-Deutschlandweite Bestattung möglich
-Möglichkeit zur Festlegung eines Wunschbestatters
-Individuelle Trauerbegleitung durch Bestatter vor Ort möglich
-Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie Organisation der notwendigen Dokumente möglich
-Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)

Eine Sterbegeldversicherung ist besonders für Menschen geeignet, die noch eine längere Wegstrecke vor sich haben und/oder an Ausgaben für den Aufbau einer Familie oder andere Anschaffungen denken müssen.

In der Regel werden in kleineren Monatsraten Zahlungen an die Versicherung getätigt und so die gesamte Versicherungssumme angespart. Auch eine Einmalzahlung ist in manchen Fällen möglich. Die Verträge laufen lebenslang. Die Beitragszahlungsdauer ist abhängig vom Eintrittsalter (bis zum Alter von 60 Jahren gilt 25 Jahre Laufzeit, in der Alterspanne 61 bis 80 Jahre endet die Laufzeit im Alter von 85 Jahren). (Quelle: http://www.nuernberger.de , Sterbegeldversicherung)

Die Höhe der Raten hängt vom Alter des Versicherten, den Versicherungsbeginn, dem Gesundheitszustand und der Höhe der Versicherungssumme ab.

Die Höhe der Versicherungssumme bestimmen der Vorsorgende ganz nach seinen Wünschen und Vorstellungen. Wer eine einfache Beerdigung vorzieht, fährt mit einer niedrigen Versicherungssumme gut, während eine aufwendige Beerdigung mit einer hohen Versicherungssumme gut finanziert werden kann.

Wer seine Vorstellungen zu Lebzeiten genau dokumentieren, stellt sicher, dass persönlichen Wünsche tatsächlich berücksichtigt werden. Hier helfen umfangreichen Assistance-Leistungen, die die Bestattungsvorsorge optimal abrunden. Die Kosten für die Trauerfeier, den Liegeplatz, den Grabstein und die Grabpflege sollten beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung ebenfalls berücksichtigt werden.

Fazit: Mit regelmäßigen Raten und ohne Gesundheitsprüfung wird über einen gewünschten Zeitraum die Summe einer sicheren Bestattungsvorsorge angespart.

Praktischer Hinweis
Als Ergänzung zu einer sicheren Vorsorgeplanung haben das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. und die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG einen praktischen Vorsorgeordner entwickelt; mit vielen praktischen Informationen und zum Ordnen und Aufbewahren der gesamten Vorsorge-Unterlagen von Vollmacht über Patientenverfügung bis Versicherungspolice und Testament. Auch Angehörige oder Betreuer werden mithilfe dieses Vorsorgeordners über alle wichtigen Entscheidungen informiert!
Bestellung des Vorsorgeordner zum Preis von 15,00 EUR inkl. 19% MwSt. zzgl. Versandkosten entweder per E-Mail an fachverlag@bestatter.de

Weiterführende Informationen zur Vorsorge unter https://www.bestatter.de/bestattungsvorsorge/

Autor: Stephan Neuser, Rechtsanwalt
Generalsekretär Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

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Pressekontakt Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
Elke Herrnberger
Dipl.-Designerin (FH)
Pressesprecherin / Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: herrnberger@bestatter.de
Telefon: +49 211 / 16 00 8 - 81
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Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.
Cecilienallee 5 40474 Düsseldorf

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