Pressemitteilung von Stephan Neuser

Bestatter - ein Beruf, bei dem die Zuverlässigkeit zählt


Vereine & Verbände

Wer beruflich in engen Kontakt mit Menschen kommt und seine Dienstleistung anbietet bzw. im Fokus seines Berufes das Wohl des Menschen hat, weiß um klare Zugangsvoraussetzungen zu solchen Berufen: Hier ist immer eine besondere Sorgfalt bei Auswahl und den grundlegenden Qualifikationen der Bewerber an den Tag zu legen ist, denn es geht um Menschen, für die man täglich Verantwortung zu tragen hat. Keine Tätigkeit als Pfleger bzw. Krankenschwester ohne eine fundierte Ausbildung. Keine Lehrtätigkeit an einer Schule ohne ein solides Studium und staatlich anerkannte Studienabschlüsse. Selbst der Erwerb einer Taxi-Lizenz setzt Orts- und Sprachkenntnisse in der Prüfung selbstverständlich voraus.

Zugangsvoraussetzungen zum Bestatterberuf sind unabdingbar

Weil dies gängige Praxis ist, müsste man annehmen, dass im Bereich der Bestattung Verstorbener, also einem hochsensiblen ethischen, rituellen und für die Trauernden existenziellen Thema selbstverständlich besondere Qualifikationen vorliegen müssen bzw. eine Berufsausbildung zum Bestatter Grundvoraussetzung ist. Seit 2003 gibt es den verbindlichen und mit Lehrplänen hinterlegten Handwerksberuf der Bestattungsfachkraft, sowie darauf aufbauend des Bestattermeisters bzw. der Bestattermeisterin. Dennoch können aber auch beruflich ungeeignete Personen den Titel Bestatter führen und durch ihren Marktauftritt Menschen verunsichern und schweren emotionalen und fachlichen Schaden anrichten. Dass dies so nicht sein kann, sagt der gesunde Menschenverstand. In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts dimap gaben erst jüngst 75 % der Deutschen ab 18 Jahren an, dass eine klare Berufsausbildung Grundvoraussetzung sein sollte, um den Bestatterberuf ausüben zu dürfen. Dies wird in mobilen Zeiten auch mit Todesfällen durch weltweit ansteckende Krankheiten elementar, zumal wenn es neben dem Infektionsschutz auch um rechtliche Rahmenbedingungen der Bestattung geht.

Das Markenzeichen sichert Qualifikation zu und stellt sie unter Beweis

Bereits jetzt gibt es klare Zugangsvoraussetzungen, um das sogenannte "Markenzeichen der Bestatter" führen zu können. Das Markenzeichen wird vom Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. an Betriebe vergeben, die hohe persönliche, fachliche und betriebliche Anforderungen bei der Beratung und Durchführung von Bestattungsdienstleistungen erfüllen. Markenzeichenbestatter haben eine Ausbildung im Bestattungsgewerbe erfolgreich abgeschlossen, sind zuverlässig, arbeiten nach DIN EN 15017 und DIN EN ISO 9001 und verfügen über eine angemessene Betriebs- und Geschäftsausstattung. Das erweist sich für Menschen, die im Bereich der Bestattung, des Todes und der Trauer wenig Erfahrung bei der Beauftragung solcher sehr persönlichen Dienstleistungen haben, als ausgesprochen hilfreich und positiv. Eine klare und transparente Durchführung der Bestattungsdienstleistungen wird durch die hohe berufliche Professionalität der betreffenden Bestatter gesichert.
Die Einhaltung der festgeschriebenen Standards wird durch unabhängige Prüfer des TÜV Rheinland und regelmäßige interne Kontrollen überwacht und gewährleistet.

Skandale beweisen - Standards sind unausweichlich

Wenn von Skandalen rund um die Bestattung von Menschen zu hören ist, stellt sich in fast allen Fällen heraus, dass nicht nur elementare Grundkenntnisse bei den entsprechenden Personen gefehlt haben, die sich leichtfertig Bestatter nannten, vielmehr auch unkoordiniert und unstrukturiert, verbunden mit fatalem Halbwissen agiert wurde. Dies kann für trauernde Angehörige eine schmerzliche und traumatische Erfahrung bedeuten, besonders weil sie keine langen Zeiträume zur Überlegung haben, welchen Bestatter sie beauftragen wollen und es dadurch schwer wird, einen qualifizierten Bestatter von einem nicht qualifizierten Anbieter zu unterscheiden. Gerade auf die Seriosität kommt es aber an. Rechtsanwältin Antje Bisping weiß als Qualitätsmanagementbeauftragte für das Markenzeichen im BDB sowie Sachverständige im Bestattungsgewerbe aus der täglichen Arbeit um das hohe Gute des Vertrauens und der Verlässlichkeit: "Wer das Markenzeichen hat, erfüllt strenge Kriterien und beschäftigt in seinem Bestattungsunternehmen beruflich versierte und qualifizierte Fachkräfte. Markenzeichenbetriebe decken alle Bereiche der Bestattung qualifiziert ab, haben eine transparente und nachvollziehbare Preisgestaltung und sind technisch auf höchstem Stand."

Der Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter, Stephan Neuser, setzt sich in seiner täglichen verbandspolitischen Arbeit zusammen mit den Vorsitzenden der Landesverbände und Landesinnungen der Bestatter ebenfalls intensiv für eine eindeutige und klare Verortung der Bestatter im Deutschen Handwerk ein und sucht auf vielfältigen politischen Ebenen Zugangsvoraussetzungen und Mindeststandards zu implementieren. Das Markenzeichen "vom Handwerk geprüfter Bestatter" ist ihm dabei eine große Hilfe und aus seiner Sicht richtungsweisend für die Zukunft: "Es kann nicht sein, dass in allen Bereichen dieser Gesellschaft zu Recht Qualifikation im Beruf gefordert werden, ferner Kontrollen beispielsweise in der Gastronomie durch Gesundheitsämter absolut üblich sind und im Bereich der Bestattung, wo es um den Schutz der Würde verstorbener Menschen geht, keine Regelungen getroffen sind."

Das Markenzeichen der Bestatter ist übrigens vielen Deutschen visuell bekannt: Ein Sarg, der vor drei Kirchenfenstern steht und im Schriftzug auf die Prüfung durch das Handwerk verweist. Das daneben stehende Prüfsiegel des TÜV Rheinland dokumentiert die unabhängige Kontrolle. Weitere Informationen findet man auf http://www.bestatter.de/markenzeichen
Bestatter Bundesverband Deutscher Bestatter Markenzeichen der Bestatter Markenzeichen Fachpersonal Qualität Bestattung Qualifikation geprüfte Bestatter Handwerk Bestattungshaus

http://www.bestatter.de
Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.
Cecilienallee 5 40474 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.bestatter.de
Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.
Cecilienallee 5 40474 Düsseldorf


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Stephan Neuser
04.07.2018 | Stephan Neuser
Das Fundament muss stimmen
06.03.2018 | Stephan Neuser
To(d)tal digital
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
BITMi wählt neuen Vorstand
22.11.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Kleingärtner
BRANDBRIEF - Pankower Netzwerk u. Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität .... im Kleingartenwesen e.V.
05.11.2024 | Verband der Chemischen Industrie e.V. Landesverband Hessen (VCI Hessen)
Sula Lockl übernimmt die Geschäftsführung des VCI Hessen
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 4
PM gesamt: 419.012
PM aufgerufen: 71.034.316