Anwalt Kirchheim Teck und Anwwalt Nürtungen - Anwaltskanzlei Leibold u. Schmid GbR - Verkehrsrecht
01.11.2011 / ID: 34673
Politik, Recht & Gesellschaft
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt in Flensburg ein zentrales Verkehrsregister für die BRD.
Dieses Zentralegister wird zur Speicherung von Daten geführt, die erforderlich sind
- für die Beurteilung der Eignung und der Befähigung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen,
- für die Prüfung der Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen (Fahrverbote),
- für die Ahndung der Verstöße von Personen, die wiederholt Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen oder
- für die Zuverlässigkeitsbeurteilung von Personen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Einhaltung der zur Sicherheit des Straßenverkehrs bestehenden Vorschriften.
Durch diese weit gefasste Zweckzuweisung wird zwar kein ausdrückliches Verbot ausgesprochen, die betreffenden Daten auch in anderen Dateien zu speichern, jedoch ist davon auszugehen, dass der Bundesgesetzgeber die Speicherung solcher Daten im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Gesetzgebung - also in einer bereichsspezifischen Datenschutzvorschrift - abschließend regeln wollte.
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