ARAG Recht schnell...
08.07.2020 / ID: 349114
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Der neue alte Bußgeldkatalog +++
Die Halbwertzeit von Entscheidungen aus dem Bundesverkehrsministerium ist überschaubar. Am 02.07.2020 wurde bekannt, dass die neuen verschärften Regelungen mit Fahrverboten in der neuen Straßenverkehrsordnung wahrscheinlich nicht angewendet werden können. Die Verordnung wurde aufgrund eines Formfehlers nicht rechtmäßig erlassen. Fast alle Bundesländer sind daher zu den Regelungen zurückgekehrt, die bis zum 27. April dieses Jahres gegolten haben. Lediglich Bremen will noch abwarten und Thüringen will an den neuen höheren Bußgeldern und Fahrverboten festhalten.
+++ Führen eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeuges kann untersagt werden +++
Bei der gerichtlichen Überprüfung der Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ist nach ARAG Experten auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 B 19.1274).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Entscheidung des VGH München. (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-211?hl=true)
+++ Datensammlung von Facebook +++
Facebook verwendet Nutzungsbedingungen, die auch die Verarbeitung und Verwendung von Nutzerdaten vorsehen, die bei einer von der Facebook-Plattform unabhängigen Internetnutzung erfasst werden. Das Bundeskartellamt hat Facebook untersagt, solche Daten ohne weitere Einwilligung der privaten Nutzer zu verarbeiten. Nach Auskunft der ARAG Experten hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs heute entschieden, dass dieses Verbot vom Bundeskartellamt durchgesetzt werden darf (Az.: KVR 69/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des BGH. (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020080.html?nn=10690868)
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