Abmahnprävention: Der Facebook-Fanpage-Disclaimer
04.11.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
Ein Unternehmen wurde in diesem Fall wegen seinem Impressum auf seiner Facebook-Fanpage abgemahnt. Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, endete die Sache vor Gericht. Da der Facebook-Auftritt zu Marketingzwecken erfolgte, bestehe nach dem Urteil des Gerichts eine Impressumspflicht. Schon früher urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf zu Händlern auf mobile.de, dass diese ein eigenes Impressum führen müssen.
Diese beiden Entscheidungen zeigen, dass die Teilnahme an fremden Portalen zur Darstellung des eigenen Unternehmens zu Marketingzwecken ein Impressum erfordert. Diese Impressumspflicht bedeutet allerdings auch, dass man als Anbieter so einer Firmenseite wie der Facebook-Fanpage schnell für deren Inhalte selbst haftet und vor allem auch eindeutig zu identifizieren ist. Daher sollte man als Betreiber einer solchen Fanpage am besten Nutzungsbedingungen für seine Fans aufstellen.
"Urheberrechtlich geschützte Bilder, die durch Fans gepostet werden, oder auch beleidigende Kommentare der Fans untereinander bergen ein hohes rechtliches Risiko des Betreibers einer Facebook-Fanpage in Praxis", betont Rechtsanwalt Sebastian Einbock von Juraforum.de.
Das Team von Juraforum.de hat daher eine Disclaimer Vorlage für Ihre Facebook-Fanpage entwickelt, die Sie gern kostenlos verwenden und an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Den kostenlosen Muster-Disclaimer für Ihre Facebook-Fanpage finden Sie hier:
http://www.juraforum.de/disclaimer-facebook-fanpage/
http://www.juraforum.de
Einbock Internet Business
Prinzenstraße 1 30159 Hannover
Pressekontakt
http://www.juraforum.de
Einbock Internet Business
Prinzenstraße 1 30159 Hannover
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Sebastian Einbock, Ass.jur.
17.08.2011 | Sebastian Einbock, Ass.jur.
Auf Uebersetzer.eu den richtigen Übersetzer finden
Auf Uebersetzer.eu den richtigen Übersetzer finden
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.11.2024 | StrategieSchmiede GmbH i.G.
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
26.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen
26.11.2024 | Vanessa Buth
Herztod verhindern: Warum Selbstfürsorge der Schlüssel zur Lösung von Deutschlands Herz-Kreislauf-Krise ist
Herztod verhindern: Warum Selbstfürsorge der Schlüssel zur Lösung von Deutschlands Herz-Kreislauf-Krise ist
22.11.2024 | MAROKKO ZEITUNG
Präsident Xi Jinping von China besucht Marokko
Präsident Xi Jinping von China besucht Marokko