Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze
15.02.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
Seit längerer Zeit gilt, dass Verbraucher ohne vorherige Zustimmung nicht zu Werbezwecken angerufen werden dürfen. Der Bundesgerichtshof hat sich jetzt der D.A.S. zufolge mit einem Verfahren beschäftigt, mit dessen Hilfe einige Unternehmen das Vorliegen dieser Zustimmung nachzuweisen versuchen (Az. I ZR 164/09).
Hintergrundinformation:
Grundsätzlich sind Werbeanrufe bei Verbrauchern nicht zulässig, wenn sich der Angerufene nicht vorher damit einverstanden erklärt hat. Unternehmen, die Telefonmarketing betreiben, haben verschiedene Konzepte entwickelt, um zu dieser Zustimmung zu kommen. Eine dieser Methoden ist das "Double-Opt-In"-Verfahren. Dabei geben die Verbraucher z. B. bei Online-Gewinnspielen ihre Telefonnummer an und erklären sich durch Ankreuzen eines Feldes mit Werbeanrufen einverstanden. Dann erhalten sie eine E-Mail mit einem Hinweis auf das Gewinnspiel, deren Erhalt wiederum durch Anklicken eines Links bestätigt werden muss. Der Fall: Eine gesetzliche Krankenkasse war gegenüber der Verbraucherzentrale die Verpflichtung eingegangen, Werbeanrufe ohne Zustimmung der Angerufenen zu unterlassen und für jeden Verstoß 5.000 Euro zu bezahlen. Es gingen jedoch erneut Beschwerden ein. Die Verbraucherzentrale verlangte für zwei Werbeanrufe ohne Einverständnis 10.000 Euro von der Krankenkasse. Diese wehrte sich mit dem Argument, dass die Zustimmung der Verbraucher im Rahmen des "Double-Opt-In"-Verfahrens erteilt worden sei. Das Urteil: Der BGH entschied der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge, dass das "Double-Opt-In"-Verfahren nicht geeignet sei, um die Zustimmung von Verbrauchern nachzuweisen: Es sei zu unsicher, ob der Bestätigungs-Klick tatsächlich vom Inhaber des im Antrag genannten Telefonanschlusses stamme. Das Gesetz verlange eine ausdrückliche Zustimmung des Angerufenen selbst - etwa in Form einer E-Mail.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2011, Az. I ZR 164/09
http://www.das-rechtsportal.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Thomas-Dehler-Str. 2 81728 München
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Katja Rheude
05.08.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
04.08.2014 | Katja Rheude
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
29.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
28.07.2014 | Katja Rheude
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
22.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.12.2024 | STP Informationstechnologie GmbH
Checkliste für den Wechsel in die Legal Cloud: 7 Tipps, die Kanzleien bei der Cloud-Migration helfen
Checkliste für den Wechsel in die Legal Cloud: 7 Tipps, die Kanzleien bei der Cloud-Migration helfen
04.12.2024 | world-wide-wealth - autónomy
HABEN oder SEIN
HABEN oder SEIN
04.12.2024 | SCJ Berlin e.V. c/o
Gemeinsame globale Erklärung verurteilt die Absage einer internationalen religiösen Veranstaltung in Südkorea
Gemeinsame globale Erklärung verurteilt die Absage einer internationalen religiösen Veranstaltung in Südkorea
04.12.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
04.12.2024 | Legite GmbH
Die RKI-Protokolle": Enthüllungen zur Pandemiepolitik
Die RKI-Protokolle": Enthüllungen zur Pandemiepolitik