Pressemitteilung von Dr. Ralf Stoll

Academy Filmfonds (MHF) Commerzbank Verjährung Ende 2011, Steuernachteile


10.11.2011 / ID: 36000
Politik, Recht & Gesellschaft

Anleger der Commerzbank, die Anteile an den Filmfonds MHF Erste und MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG müssen nach Steuernachteilen umgehend handeln, bevor die Ansprüche endgültig verjähren.

Zahlreiche Anleger haben sich auf Anraten der Commerzbank in den Jahren 2001 und 2002 an den Filmfonds MHF Erste und MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG beteiligt. Geworben wurde mit einer Kapitalgarantie und sicheren Steuervorteilen. Nun kommen auf die Anleger ganz erhebliche Steuernachzahlungen des Finanzamts zu, da die MHF Erste und MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG steuerlich nicht anerkannt werden. Den Anlegern entsteht damit nachträglich ein beträchtlicher steuerlicher Schaden, bei der so sicher geglaubten Anlage. Die Versprechungen der Commerzbank zu den MHF Erste und MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG Filmfonds treffen nicht zu.

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft, die bereits zahlreiche Anleger der Academy Filmfonds vertritt und berät, die über die Commerzbank beraten wurden, bereitet nun zum Jahresende zahlreiche Klagen vor. Es wurde meist nicht über die Risiken der Academy Filmfonds aufgeklärt. Auch Provisionen, die die Commerzbank AG erhalten hat, wurden nicht erwähnt. Es sind bereits erste Urteile ergangen, die eine Falschberatung festgestellt haben.

Anleger müssen spätestens jetzt handeln. Bei dem 1. Academy Filmfonds werden die Ansprüche in jedem Fall Ende 2011 verjähren. Aber auch bei dem 2. Academy Filmfonds ist eine Verjährung zu befürchten. Anleger der Academy Filmfonds sollten daher umgehend handeln.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Academy Filmfonds Infoportal (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/mhf-erste-mhf-zweite-academy-filmfonds-steuernachzahlungen-ansprueche-gegen-commerzbank-verjaehrung)

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für EUR 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

http://www.dr-stoll-kollegen.de/
Academy Filmfonds Commerzbank MHF Erste Academy Film GmbH & Co. KG MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG Steuernachzahlung Klage Finanzamt Kapitalgarantie Verjährung Filmfonds Medienfonds

http://www.dr-stoll-kollegen.de
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1 77933 Lahr

Pressekontakt
http://www.dr-stoll-kollegen.de
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1 77933 Lahr


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Ralf Stoll
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.10.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Trumps Verhandlungstaktik: Was wir aus ihr lernen können
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 15
PM gesamt: 431.620
PM aufgerufen: 73.935.999