Luxushandy keine Betriebsausgabe
16.11.2011 / ID: 36744
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutert: In der Einkommensteuererklärung 2007 machte ein Zahnarzt Abschreibungen für ein zum Preis von 5.200 EUR gekauftes Handy als Betriebsausgaben der Zahnarztpraxis geltend. Bei dem Handy handelt es sich um ein handgefertigtes, hochwertiges Telefon eines Herstellers von Luxus-Mobiltelefonen.
Das FG führte dazu u. a. aus: Bei der Beantwortung der Frage, ob Aufwendungen, die die Lebensführung berühren, im einkommensteuerlichen Sinne unangemessen sind, muss auf die Anschauung breitester Bevölkerungskreise abgestellt werden. Eine betriebliche Veranlassung zur Anschaffung des Handys ist wegen der zahnärztlichen Bereitschaftsdienste unbestritten. Für die berufliche Tätigkeit hätte es allerdings ausgereicht, wenn er seine Erreichbarkeit durch ein gewöhnliches Mobilfunkgerät sicher gestellt hätte.
Daher ist es nicht nachvollziehbar, warum ein Zahnarzt ein Luxushandy zur Sicherstellung seiner Erreichbarkeit erwerben muss, wo er dies auch zu einem wesentlich geringeren Preis erreichen könnte. Der Betriebsausgabenabzug wurde folglich versagt.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
01.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Konflikt in der Sahara: Rede von König Mohammed VI. nach der Anerkennung der marokkanischen Autonomieinitiative durch die UNO
Konflikt in der Sahara: Rede von König Mohammed VI. nach der Anerkennung der marokkanischen Autonomieinitiative durch die UNO
31.10.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Trumps Verhandlungstaktik: Was wir aus ihr lernen können
Trumps Verhandlungstaktik: Was wir aus ihr lernen können
30.10.2025 | ANINOVA e.V.
Neue Beweise nach Enthüllung in Schweinezucht Halver: Insider liefern weiteres Material
Neue Beweise nach Enthüllung in Schweinezucht Halver: Insider liefern weiteres Material
30.10.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Paraguay und Eswatini bekräftigen ihre Unterstützung für die Souveränität Marokkos über seine Sahara
Paraguay und Eswatini bekräftigen ihre Unterstützung für die Souveränität Marokkos über seine Sahara
30.10.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Gemeinsame Operation Marokkos und Spaniens: Beschlagnahmung von 20 Tonnen Haschisch
Gemeinsame Operation Marokkos und Spaniens: Beschlagnahmung von 20 Tonnen Haschisch

