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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.

Pressemitteilung von Michael Rainer

Finanzämter überprüfen Versteuerung von Rentenbezügen


22.11.2011 / ID: 37628
Politik, Recht & Gesellschaft

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutert: Ab September 2011 beginnt die Finanzverwaltung nun mit der Überprüfung der Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Wenn die Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen ergibt, dass gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.

Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, fällt i. d. R. keine Steuer an. Wer nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Erwerbsminderungs-, Alters-, Witwen- oder Witwerrente) bezieht und keine weiteren Einkünfte hat, muss im Regelfall auch künftig keine Steuern zahlen.

Beispiel: Ein Alleinstehender, der nur eine gesetzliche Rente bezieht, die den Betrag von ca. 1.550 EUR pro Monat (ca. 18.600 EUR jährlich) nicht übersteigt und mit einem Anteil von 50 % der Besteuerung unterliegt, zahlt auch künftig keine Steuern. Bei Ehegatten verdoppeln sich die Beträge (ca. 3.100 EUR pro Monat, ca. 37.200 EUR jährlich).

Bitte beachten Sie jedoch, dass zu den weiteren Einkünften z. B. auch Betriebsrenten oder Renten aus privaten Versicherungsverträgen zählen.

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