Anlegern droht Verjährung
22.11.2011 / ID: 37644
Politik, Recht & Gesellschaft
In den vergangenen Jahren mussten viele Anleger unterschiedlicher Anlagen enorme Verluste hinnehmen. Betroffen waren Anleger diverser Anlageformen, wie offene und geschlossene Immobilienfonds, Medienfonds oder Schiffsfonds.
Viele Anleger haben ihren Schaden bislang hingenommen, dabei stehen die Chancen für etliche Anleger nicht schlecht, Schadensersatzansprüche gegen die fondsvermittelnde Bank bzw. den Fondsinitiator geltend machen und sich hiermit schadlos halten zu können. Denn in vielen Fällen kann eine Falschberatung vorliegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.
In der Summe der Anleger geht es um mögliche Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe!
Aber: bei vielen Anlegern ist schnelles Handeln gefragt, weil Ende des Jahres Verjährung droht! Ist die Verjährung erstmal eingetreten, kann es mit der Durchsetzung eines tatsächlich bestehenden Schadensersatzanspruches endgültig vorbei sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com rät daher: Handeln Sie unverzüglich, wenn Sie Betroffener sind und lassen Sie sich zeitnah zu etwaigen Schadensersatzansprüchen beraten! Wenden Sie sich an eine Kanzlei mit Rechtsanwälten, die auf Kapitalmarktrecht spezialisiert sind und lassen Sie Ihren Fall umfassend rechtlich prüfen. Es liegt jetzt an Ihnen, ob Sie Ihre möglicherweise letzte Chance auf Schadensersatz nutzen wollen!
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