Wie funktioniert die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
28.12.2022
Politik, Recht & Gesellschaft
Anita M. aus Erfurt:
Überall lese ich, dass ab Januar 2023 die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt. Was genau bedeutet das für mich als Arbeitnehmer und wie läuft die Krankmeldung dann ab?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wer länger als drei Kalendertage durch Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten, ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber darf sie sogar nach einer kürzeren Frist verlangen - es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen. Bisher hat der Arzt für die Krankmeldung den sogenannten "gelben Schein" in Papierform ausgestellt. Ab 1. Januar 2023 wird dieses Verfahren für alle gesetzlich Krankenversicherten durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Das bedeutet: Ärzte übermitteln die Daten digital an die Krankenkasse. Für die Patienten entfällt die Weiterleitung der Krankmeldung an die Krankenkasse und den Arbeitgeber. Dieser kann Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen. Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber aber weiterhin zu Beginn ihrer Krankheit unverzüglich über den Ausfall informieren, sich also krankmelden. Sie selbst erhalten trotzdem eine Bescheinigung in Papierform. Diese unbedingt aufbewahren: Funktioniert das elektronische Meldeverfahren nicht, ist das Papierdokument der einzige offizielle Beleg für die Krankschreibung. Außerdem wichtig zu wissen: Das eAU-Verfahren gilt nicht für privat Krankenversicherte. Auch Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen sowie Physio- und Psychotherapeuten stellen keine eAU aus. Übrigens: Das elektronische Meldeverfahren gibt es bereits seit 1. Januar 2022. Aufgrund der coronabedingten Überlastung der Arztpraxen sowie der häufig noch nicht vorhandenen technischen Ausstattung wurde der Start jedoch mehrmals verschoben. Zum Jahreswechsel soll die Übergangsfrist nun endgültig enden.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.734
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Firmenkontakt:
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
Deutschland
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com
Pressekontakt:
HARTZKOM PR und Content Marketing
Hansastraße 17
80686 München
ergo@hartzkom.de
089 998 461-18
http://www.hartzkom.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
18.11.2024 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn Schneechaos für Verspätungen sorgt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn Schneechaos für Verspätungen sorgt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
23.09.2024 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Schimmel in der Wohnung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Schimmel in der Wohnung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
26.08.2024 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Jobben während des Studiums - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Jobben während des Studiums - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.08.2024 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Rechtliche Regelungen für Entschuldigungen in der Schule - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Rechtliche Regelungen für Entschuldigungen in der Schule - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
22.07.2024 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Rechtliche Regelungen für Kinder auf dem Fahrrad - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Rechtliche Regelungen für Kinder auf dem Fahrrad - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | MAROKKO ZEITUNG
Präsident Xi Jinping von China besucht Marokko
Präsident Xi Jinping von China besucht Marokko
22.11.2024 | ARAG SE
Wenn Waschanlage und Fahrzeug nicht matchen
Wenn Waschanlage und Fahrzeug nicht matchen
21.11.2024 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Bundesarbeitsgericht - Ist ein digitales Leserecht zur Vorlage von Bewerbungsunterlagen ausreichend?
Bundesarbeitsgericht - Ist ein digitales Leserecht zur Vorlage von Bewerbungsunterlagen ausreichend?
21.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Homosexualität quer durch Deutschlands Geschichte
Homosexualität quer durch Deutschlands Geschichte
20.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...