Strafanzeige und -antrag gegen Zivilsenat des OLG Karlsruhe
04.01.2023
Politik, Recht & Gesellschaft
Freiburg im Breisgau, in der allgemeinen Wahrnehmung als beschauliches Studenten-Städtchen in Touristen-Region gesehen, führt über die Jahre die Kriminalstatistik im Ländle: pardon The Länd an.
Wirft das einen Schatten auf die dortige Justiz oder ist dies gar ein Auslöser dafür?
Klärung auch dieser Frage, wird sich aus Strafanzeige und -antrag ergeben, welche jurawatch e. V. https://jurawatch.de zum Jahresende gegen einen Senat des Oberlandesgerichtes Karlsruhe gestellt und eingelegt hat.
Seit Jahren schon gibt es den Behörden-, Justiz- und Polit-Sumpf unglaublichen Ausmaßes zu dem, um das FFH-Gebiet Castellberg schwelenden Umwelt- und Naturschutz-Skandal https://castellberg-behoerden-justiz-polit-sumpf.de.
Gravierendster Aspekt ist dabei die Tatsache, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) bereits am 12. April 2012 (!) während der Bürgersprechstunde in Heitersheim Dorothea Störr-Ritter, Landrätin Breisgau-Hochschwarzwald, in die Pflicht nahm, die von Landwirt Herbert Löffler geschilderten Natur- und Umweltschutz-Verstöße, wie illegale Mülldeponie inmitten des FFH-Gebietes zu beenden.
Sie schützte jedoch durch Missachtung der Fachaufsicht die Untätigkeit ihrer Behörde, ist in eigenen Versäumnissen gefangen: eine Korrektur würde sie inzwischen massiv beschädigen!
Keineswegs Einzelfall, denn Die Anstalt - wohl außer jeder Qualitäts-Frage stehendes Kabarett Format des ZDF - bestätigte in seiner Sendung vom 24. Mai 2022 am Beispiel des Windkraftausbaues, dass sich nachgeordnete Behörden herzlich wenig um die Anweisungen des Ministerpräsidenten scheren: https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-clip-5-208.html 08.45 bis 09.10.
Dem Ganzen setzt die Justiz die absolute Krone auf, indem Sie durch alle Instanzen und Sparten purste Rechtsbeugung übt, alle Übel abdeckt, letztlich sogar ein Novum der deutschen Rechtsgeschichte schuf und Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch, Kenzingen, selbst wegen zu engagierter Verteidigung seines Mandanten, des Landwirtes und Umwelt-Aktivisten Herbert Löffler, vor die Schranken des Gerichtes zerrt.
Auch wenn vielschichtige Straftaten des Ex- Bürgermeister von Ballrechten-Dottingen, Bernd Gassenschmidt, (noch) keine rechtliche Würdigung fanden, bestehen sie. Alle, sie zu vertuschen suchenden Handlungsweisen - gerade bei der Justiz - werden immer grotesker.
So bestritt er, um nur ein Beispiel zu benennen, vehement die Unterbringung von Herbert Löffler neben einer Vielzahl von strafrechtlich relevanten, absolut schäbigen Attacken zu betreiben.
Die Justiz lehnte sein dahingehendes Schreiben an die Behörden als Beweismittel ab.
Eklatanteste Qualifikationsmängel offenbart eine Richter-Äußerung: wir können auch auf eine biologische Lösung - also das Ableben von Herbert Löffler! - warten.
Dieser und weitere Verläufe schreiben eine durch alle Instanzen und Gerichtsarten gehende, augenscheinlich auf politischer Weisung basierende Deckung von Totalversagen in Behörden, Justiz und Politik zu diesem Natur- und Umweltschutzskandal im FFH Gebiet Castellberg fort, bei dem selbst die einschlägigen Institutionen versagen.
Der örtliche Verantwortliche des NABU drohte für weitere Medienanfragen mit Strafanzeige wegen Belästigung und der Bundesvorstand schwieg wegsehend, wie dies auch schon bei erheblichsten Negativfolgen ehemaliger militärischer Liegenschaften der Fall ist.
Welch Erstaunen wurde jüngst erst allgemein geheuchelt, wo überall Reichsbürger präsent sind. Höchste Zeit also nicht länger die Augen vor Denen zu verschließen, die sich hinter Legende und Totschlagargument der sog. richterlichen Unabhängigkeit verstecken und den brandgefährlichen, unser Land mehr und mehr ruinierenden Defiziten Steigbügelhalter sind.
Während der sich beschwert fühlende Bürger in der Regel mit eben dieser richterlichen Unabhängigkeit abgespeist wird, bestehen keinerlei Skrupel zur politischen Weisungsgebundenheit; weder seitens der Weisenden, als der Angewiesenen!
Wir erleben es gerade auch im Wirecard-Skandal, dass im laufenden Verfahren Alles getan wird, die Anklagebank von den politischen Akteuren frei zu lassen und des Jan Marsalek nicht habhaft zu werden, da dieses Ansinnen zu Lasten von Land und Leuten nach seinen Aussagen nicht mehr möglich wäre.
Im Kollegen-Verbund waren uns Interviews persönlich, wie auch per e-Mail möglich: also dürfte es einer wollenden/dürfenden Justiz auch gelingen.
Deshalb: beenden wir derart himmelschreiende Rechtswidrigkeiten!
Im konkreten Fall wurde nun jurawatch e. V. ... damit Justiz wieder Vertrauen verdient! aktiv.
Strafanzeige und Strafantrag vom 31. Dezember 2022 richten sich gegen den 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Karlsruhe in Person von Dr. Jarsumbek, Vorsitzende Richterin am OLG, sowie die Herren Jäckel und Metzler, Richter am OLG, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Rechtsbeugung, nebst aller weiter in Betracht kommenden Delikte zum Nachteil von Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch, wie der Öffentlichkeit an sich, auf Grund massivster Störungen des Rechtsfrieden und Gefährdung der Rechtsicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
In Beschluss 14 U 268/21 vom 19. Dezember 2022 wird u. A. ausgeführt: "... den somit dem Beklagten obliegenden Beweis, dass der Kläger in den vom Beklagten dargelegten Fällen den subjektiven und objektiven Tatbestand von Straftaten erfüllt, bzw. die Unwahrheit gesagt habe hat der Beklagte nicht geführt. ... Soweit der Beklagte die Auffassung vertritt, das Landgericht habe gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen, kann dem nicht gefolgt werden. ... noch war es verpflichtet, den in den Termin gestellten, vom Be-klagten als "Kronzeugen" bezeichneten Herbert Löffler - zu den behaupteten Vergehen des Klägers - zu vernehmen."
Welch deutlicherer Verstoß gegen zu gewährendes rechtliches Gehör allerdings ist denkbar, als dass das Landgericht Freiburg den benannten Zeugen vor dem Sitzungssaal Platz zu nehmen auffordert, also seine Einvernahme signalisiert, nach fortgeschrittenem Terminverlauf darauf verzichtet und diesen - bei allgemeiner Erwartung eines Beweisbeschlusse - schließt, wohingegen nach Wochen ohne entsprechende Einvernahme eine Entscheidung getroffen wird?
Wie können dem Beklagten fehlende Beweisführungen zur Last gelegt werden, wenn ihm vielmehr die beantragten versagt bleiben?
Zudem meint der Senat, dass der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukomme, da weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherheit einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
Wer hier keine grundsätzliche Bedeutung erkennen darf/kann/will, zeigt sich auf beiden Augen blind, denn objektiv betrachtet ist das der Gipfel bereits andauernder Verhöhnung der Opfer!
Dies auch und gerade angesichts der Tatsache, dass mit Standardsätzen abgespeist wird, die üblicherweise der Bundesgerichtshof bei der Zurückweisung von Revisionen verwendet.
Dort mögen sie angebracht sein, da der BGH ein Urteil nur auf Rechtsverstöße untersucht.
Das Berufungsgericht ist jedoch noch eine Sachinstanz, die eigenständig Beweise erheben kann, ja muss und somit Ihrer originären Aufgabe nicht nachgekommen ist, damit also selbst Rechtsverstöße begangen hat!
Hier haben Art. 6 MRK und Art. 103 Abs 1 GG explizite Bedeutung, auch wenn diese elementaren Grundsätze in Freiburg offensichtlich unbekannt sind, oder gar nicht mehr gelten.
Wie passend, dass die EU von der deutschen Politik begrüßt und befeuert Ungarn sanktioniert, weil es rechtsstaatliche Grundsätze nicht anerkennt.
Wer im Glashaus sitzt, war schon immer gut im Werfen mit jungen Felsen, wie bereits die Bibel bei Matthaeus 7:3 weiß: Was siehst Du den Splitter im Auge Deines Bruders und den Balken in Deinem Auge wirst du nicht gewahr?
Art. 6 MRK - Recht auf ein faires Verfahren
(1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.
Gerade dieser Artikel der Menschenrechtskonvention, die jedem Bürger ein faires Verfahren garantieren soll und Art. 103 Abs 1 des Grundgesetzes hätten es erfordert, die rechtswidrig unterlassene Beweiserhebung nachzuholen oder das Verfahren an eine andere Kammer des Landgericht Freiburg unter Hinweis auf die offensichtlich rechtswidrige Handlungsweise zurückzuverweisen.
In Baden-Württemberg, wo ein angesichts des bevorstehenden Kriegsendes noch Todesurteile verhängender NS-Richter immerhin Ministerpräsident werden konnte und der amtierende zwar Waschlappen-Empfehlungen parat hat, als Grüner jedoch vor Umweltfrevel die Augen verschließt, anstatt durchzugreifen, um gegebene Order umgesetzt zu wissen, besteht schließlich eine besondere Verantwortung!
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