Startschuss für europäisches Einheitspatent am 1. April 2023
31.01.2023
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Startschuss für das europäische Einheitspatent fällt voraussichtlich am 1. April 2023. Das Anmelden von Patenten in EU-Staaten soll dadurch einfacher und kosteneffizienter werden.
Geistiges Eigentum stellt für Unternehmen einen großen Wert dar. Daher ist ein umfassender Schutz notwendig. Das Patentrecht zählt zu den klassischen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes. Mit der Eintragung eines Patents kann eine technische Erfindung vor Nachahmern geschützt werden. Mit der Einführung des europäischen Einheitspatents soll es möglich werden, durch nur einen Antrag beim Europäischen Patentamt Patentschutz in bis zu 25 EU-Staaten zu erhalten, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Gewerblichen Rechtsschutz hat. Die Anmeldung von Patenten innerhalb der EU soll durch das Einheitspatent einfacher und kosteneffizienter werden.
Bis das Einheitspatent ab April 2023 genutzt werden kann, treten schon am 1. Januar 2023 zwei Übergangsmaßnahmen für europäische Patenanmeldungen in Kraft. Die Übergangsmaßnahmen sind für Patentanträge gedacht, die sich bereits in der Schlussphase des Erteilungsverfahrens befinden.
Das einheitliche Patentsystem soll dann voraussichtlich am 1. April 2023 starten, sofern genug EU-Mitgliedsstaaten das Ratifikationsverfahren abgeschlossen haben. Der territoriale Geltungsbereich des Einheitspatents wird sich am Ende auf 25 EU-Mitgliedsstaaten erstrecken, zu Beginn werden es wahrscheinlich 17 Staaten sein. Dabei bietet das Einheitspatent eine weitere Option für den Patentschutz in der EU an. Daneben können auch weiterhin Patentanträge bei den zuständigen Behörden der Staaten eingereicht werden, in denen Patentschutz erreicht werden soll. Ebenso können in Deutschland Patente weiterhin beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Möglich ist auch ein europäisches Patent als Einheitspatent eintragen zu lassen und Patentschutz zusätzlich in Staaten zu beantragen, die nicht vom Einheitspatent erfasst sind.
Derzeit kann eine Erfindung in Europa mit einem nationalen oder einem europäischen Patent geschützt werden. Allerdings müssen Patente in jedem Staat, in dem sie wirken sollen, einzeln validiert werden. Das kann Zeit und Geld kosten. Durch das Einheitspatent ist die einzelne Validierung in den EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr nötig.
Mit dem Einheitspatent ist außerdem die Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts verknüpft.
Im Gewerblichen Rechtsschutz versierte Anwälte können zum Patentschutz und Einheitspatent beraten.
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