"Ordnungsgemäßes" Fahrtenbuch - immer ein Streitpunkt
30.11.2011 / ID: 38886
    
  Politik, Recht & Gesellschaft
    
  GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutert: Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen äußeren Form geführt wird, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt. Demnach reichen etwa laufend, aber lose gefertigte Aufzeichnungen nicht aus.
Auch eine mithilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden.
In seinem jüngsten Beschluss vom 12.7.2011 gelangte der BFH ebenfalls zu dem Schluss, dass die mithilfe des MS Excel-Tabellenkalkulationsprogramms erstellten Tabellenblätter sowie die diesen zugrunde liegenden handschriftlichen losen Aufzeichnungen nicht den von der Rechtsprechung geforderten Anforderungen genügen. Eine Manipulation hinsichtlich der gefahrenen Kilometer zu einem späteren Zeitpunkt könne damit nicht ausgeschlossen werden.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
http://www.grprainer.com 
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com 
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
 
  Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
    14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
    07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
    06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
    01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
    30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
    04.11.2025 | ARAG SE
Mut statt Mobbing: Stark im Netz und im Alltag
Mut statt Mobbing: Stark im Netz und im Alltag
    04.11.2025 | Queermentor - Training & Empowerment Network gGmbH
Jetzt nominieren: Queermentor Role Model Awards 2026
Jetzt nominieren: Queermentor Role Model Awards 2026
    01.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Konflikt in der Sahara: Rede von König Mohammed VI. nach der Anerkennung der marokkanischen Autonomieinitiative durch die UNO
Konflikt in der Sahara: Rede von König Mohammed VI. nach der Anerkennung der marokkanischen Autonomieinitiative durch die UNO
    31.10.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Trumps Verhandlungstaktik: Was wir aus ihr lernen können
Trumps Verhandlungstaktik: Was wir aus ihr lernen können
    30.10.2025 | ANINOVA e.V. 
Neue Beweise nach Enthüllung in Schweinezucht Halver: Insider liefern weiteres Material
Neue Beweise nach Enthüllung in Schweinezucht Halver: Insider liefern weiteres Material

