Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung


26.09.2023 / ID: 399152
Politik, Recht & Gesellschaft

Verlängerung der Abgabefrist für die SteuererklärungDie Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2022 ist am Montag, den 2. Oktober 2023 fällig. Dank dem vierten Coronahilfegesetz hatten Steuerpflichtige, die zur Abgabe verpflichtet sind, in diesem Jahr immerhin noch zwei Monate mehr Zeit. Doch bei stark ausgeprägter Abneigung gegen Steuererklärungen und Aufschieberitis vermag das auch nicht unbedingt helfen. Der Stress kommt oft zum Schluss. Welche Möglichkeiten gibt es, noch mehr Zeit zu gewinnen?

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte sich überwinden und ranhalten. Die Zeit läuft. Wird die Deadline 2. Oktober überschritten, muss gegebenenfalls mit Verspätungszuschlägen von mindestens 25 Euro pro Monat gerechnet werden. Um das zu vermeiden, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. In begründeten Fällen, z.B. einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einem Umzug, kann dies erfolgreich sein. Alternativ kann Hilfe aus dem steuerberatenden Gewerbe in Anspruch genommen werden. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist hierbei meist die günstigste Variante. Damit weitet sich das Zeitfenster um ganze zehn Monate bis Ende Juli 2024 aus.

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