Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung
26.09.2023 / ID: 399152
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2022 ist am Montag, den 2. Oktober 2023 fällig. Dank dem vierten Coronahilfegesetz hatten Steuerpflichtige, die zur Abgabe verpflichtet sind, in diesem Jahr immerhin noch zwei Monate mehr Zeit. Doch bei stark ausgeprägter Abneigung gegen Steuererklärungen und Aufschieberitis vermag das auch nicht unbedingt helfen. Der Stress kommt oft zum Schluss. Welche Möglichkeiten gibt es, noch mehr Zeit zu gewinnen?Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte sich überwinden und ranhalten. Die Zeit läuft. Wird die Deadline 2. Oktober überschritten, muss gegebenenfalls mit Verspätungszuschlägen von mindestens 25 Euro pro Monat gerechnet werden. Um das zu vermeiden, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. In begründeten Fällen, z.B. einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einem Umzug, kann dies erfolgreich sein. Alternativ kann Hilfe aus dem steuerberatenden Gewerbe in Anspruch genommen werden. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist hierbei meist die günstigste Variante. Damit weitet sich das Zeitfenster um ganze zehn Monate bis Ende Juli 2024 aus.
www.lohi.de/steuertipps
Firmenkontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Riesstr. 17
80992 München
Deutschland
089 27813178
http://www.lohi.de
Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
http://www.lohi.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
10.12.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Zeit des Gebens und Steuernsparens
Zeit des Gebens und Steuernsparens
02.12.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Eine Erbschaft ist dem Finanzamt zu melden
Eine Erbschaft ist dem Finanzamt zu melden
25.11.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuerspartipps zum Jahresende
Steuerspartipps zum Jahresende
18.11.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Letzte Chance auf Geld vom Staat
Letzte Chance auf Geld vom Staat
21.10.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Neue Stolperfalle bei Zahlungen ans Finanzamt
Neue Stolperfalle bei Zahlungen ans Finanzamt
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.12.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Zeit des Gebens und Steuernsparens
Zeit des Gebens und Steuernsparens
10.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
09.12.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Geplante GKV-Reformen gefährden die Versorgung psychisch kranker Menschen
Geplante GKV-Reformen gefährden die Versorgung psychisch kranker Menschen
09.12.2025 | GRIN Publishing GmbH
KI in Robotik und Gesundheitswesen
KI in Robotik und Gesundheitswesen
08.12.2025 | KommunikationsDolmetscher
Ein neues Buch ist erschienen: "Warum ist der rote Teppich rot"
Ein neues Buch ist erschienen: "Warum ist der rote Teppich rot"

