Wieder Anerkenntnisurteil für LV-Doktor
08.12.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
Zug/Halle(Saale).08.12.2011. Innerhalb noch nicht einmal eines Jahres haben die LV-Doktor-Partneranwälte es geschafft, dass der Fall gegen die Aachen Münchener Lebensversicherung AG vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig sein sollte. Als LV-Doktor (www.lv-doktor.de), ein Projekt der proConcept AG, begonnen hat, für mehr Gerechtigkeit für Lebens- und Rentenversicherungsinhaber zu kämpfen, waren noch drei Jahre nötig, um zum obersten deutschen Gericht vorzudringen.
Zulassung zum Bundesgerichtshof
In dem aktuell abgeschlossenen Fall hatten die LV-Doktor-Partneranwälte im Dezember 2010 die Klage beim Landgericht Aachen eingereicht. Nachdem im April 2011 ein klageabweisendes Urteil gesprochen wurde, legte LV-Doktor Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln ein. Und unmittelbar nachdem der 20. Zivilsenat des OLG Köln im Rahmen der Berufungsverhandlung die Zulassung zum Bundesgerichtshof ankündigte, erklärte der Rechtsanwalt der Versicherung das Anerkenntnis der Klageansprüche.
Versicherung zahlt die gesamte Forderung
Das Ergebnis: die Aachen Münchener Lebensversicherung AG zahlte alle durch die vorzeitige Kündigung der fondsgebundenen Rentenversicherung entstandenen Verluste, also alle restlichen eingezahlten Beiträge plus Zinsen. Die Versicherung zahlte, weil der 20. Zivilsenat an seiner bereits im Zuge der Ladung geäußerten Auffassung festhielt, wonach die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft sei und die Zulassung der Revision ankündigte.
Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft
Jeder positiv beendete Fall ist ein Erfolg für alle Mitglieder der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft. Diese Gemeinschaft umfasst die Ansprüche von mehr als 80.000 Menschen, die sich alle von ihren Lebens- oder Rentenversicherungen ungerecht behandelt fühlen. Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft ist aktuell mit mehr als 550 Verfahren vor verschiedensten deutschen Gerichten anhängig. Dabei vereinen drei Sammelklagen gleich die Ansprüche mehrerer LV-Doktor-Kunden. Weitere Sammelklagen sind derzeit in Vorbereitung und werden noch 2011 eingereicht. Verbraucher, die ebenfalls mit der Abrechnung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung unzufrieden sind, können noch Mitglied der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft werden und ebenfalls das Geld einfach und sicher zurückfordern lassen, welches ihnen zusteht.
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