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Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

Steuererklärung für 2022 noch nicht abgegeben?


29.02.2024 / ID: 407918
Politik, Recht & Gesellschaft

Steuererklärung für 2022 noch nicht abgegeben?Die Abgabefrist für das Veranlagungsjahr 2022 ist längst abgelaufen, zumindest für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Ist der Zug bereits abgefahren, bleibt Steuerpflichtigen jetzt nur noch eine Fahrplanänderung: nämlich die Steuererklärung durch eine professionelle Steuerberatung anfertigen zu lassen. Auch für Lohnsteuerhilfevereine gilt die Frist 31. Juli 2024. Das könnte für manche ein Lichtblick am Ende des Tunnels sein. Wer auf diesen Zug aufspringt, bekommt die Zeitverlängerung zu einem bezahlbaren Preis, denn Lohnsteuerhilfevereine sind in der Regel recht günstig.

Neben einer einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 15 Euro wird bei der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern) mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für alle Leistungen rund um die Einkommensteuererklärung bezahlt. Dieser ist einkommensabhängig sozial gestaffelt, beginnt schon bei 59 Euro und ist auf maximal 429 Euro gedeckelt. Egal wie oft, die Hilfe der Lohi in Anspruch genommen wird und wie kompliziert die Steuererklärung ausfällt. Auch der Einspruch gegen die Steuererklärung und der Gang vor Gericht sind bei Bedarf in diesem Jahresbeitrag enthalten.

www.lohi.de/steuertipps

(Bildquelle: Shi/adobe.stock.com)

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