Amtsniederlegung durch Geschäftsführer
21.02.2011 / ID: 4095
Politik, Recht & Gesellschaft
Richtig ist, dass Erklärungsadressat einer Amtsniederlegung das Bestellungsorgan des Geschäftsführers sei, also die Gesellschafter und nicht die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer aber auch gleichzeitig Gesellschafter der GmbH, und geht diesem Geschäftsführer eine Amtsniederlegung zu, so kann sich die Gesellschaft nicht erfolgreich darauf berufen, dass der Geschäftsführer die Erklärung nur in seiner Geschäftsführungseigenschaft erhalten habe. Eine derartige Aufspaltung der gesellschaftsrechtlichen Positionen würde ersichtlich gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Hamburg, München, Düsseldorf http://www.grprainer.com
http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html
http://www.grprainer.com/GmbH.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.06.2026 | BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Weiterbildungspflicht bleibt: BVI begrüßt Kurskorrektur und fordert Ausbau
Weiterbildungspflicht bleibt: BVI begrüßt Kurskorrektur und fordert Ausbau
15.06.2026 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Vor den Ferien in den Urlaub - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Vor den Ferien in den Urlaub - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
14.06.2026 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Vortrag über Macht und Führung
Vortrag über Macht und Führung
12.06.2026 | Rentnerpflegehilfe in Deutschland: Unterstützung für Senioren im Alltag
Hilfe für Senioren im Alltag
Hilfe für Senioren im Alltag
11.06.2026 | ownsoft GmbH
„Kein Spiel ohne Regeln“: Kampagne wirbt für verlässliche Rahmenbedingungen der Inklusion
„Kein Spiel ohne Regeln“: Kampagne wirbt für verlässliche Rahmenbedingungen der Inklusion

