Pressemitteilung von ARAG SE

ARAG Recht schnell...


Politik, Recht & Gesellschaft

ARAG Recht schnell...+++ Heimliche Überwachung eines Mieters erlaubt? +++
Wer heimlich einen Mieter mit einer verdeckten Kamera im Treppenhaus vor der Wohnungstür ausspioniert, um herauszufinden, ob dieser seine Wohnung unerlaubt untervermietet, hat vor Gericht schlechte Karten: Die Aufnahmen dürfen nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesgerichtshof nicht verwertet werden (Az.: VI ZR 1370/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .

+++ Gleiche Bezahlung +++
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat laut ARAG Experten einer Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Mehrvergütung nach dem Entgelttransparenzgesetz zugesprochen, weil der Arbeitgeber zwar andere Kriterien für die ungleiche Bezahlung als das Geschlecht benennen, aber die Bewertung dieser Kriterien nicht nachprüfbar darlegen konnte (Az.: 4 Sa 26/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Baden-Württemberg .

+++ Online Check-In muss möglich sein +++
Kann ein Passagier nicht mehr online einchecken, weil er beim Erwerb seines Tickets nicht davor gewarnt wurde, dass ihm dafür nur noch wenige Minuten bleiben, müssen ihm die Kosten des versäumten Fluges erstattet werden. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf, wonach eine Nebenpflicht aus dem Beförderungsvertrag verletzt wurde (Az.: 37 C 294/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Düsseldorf .

+++ Neue Grenzwerte für Cannabis am Steuer +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Straßenverkehrsgesetz erstmalig einen Grenzwert für Cannabis am Steuer festlegt. Danach darf ein Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter THC (Tetrahydrocannabinol) nicht überschritten werden. Fahrer, die diese Regelung ignorieren, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen. Kommt zudem Alkohol hinzu, kann das Bußgeld noch höher ausfallen. Der THC-Grenzwert wurde von Experten aus Medizin, Recht, Verkehr und Polizei festgelegt und soll einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entsprechen. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren ist Kiffen am Steuer allerdings tabu und generell untersagt - ebenso wie Alkohol.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

Firmenkontakt:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115

http://www.ARAG.de

Pressekontakt:

Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von ARAG SE
19.12.2024 | ARAG SE
Faktencheck Verhütung
18.12.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
17.12.2024 | ARAG SE
Geben ist seliger als Nehmen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.12.2024 | Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Appell für einen Rettungsschirm für Kinder und Jugendliche
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 3
PM gesamt: 420.313
PM aufgerufen: 71.297.033