ARAG Recht schnell...
10.07.2024 / ID: 414802
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Heimliche Überwachung eines Mieters erlaubt? +++Wer heimlich einen Mieter mit einer verdeckten Kamera im Treppenhaus vor der Wohnungstür ausspioniert, um herauszufinden, ob dieser seine Wohnung unerlaubt untervermietet, hat vor Gericht schlechte Karten: Die Aufnahmen dürfen nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesgerichtshof nicht verwertet werden (Az.: VI ZR 1370/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
+++ Gleiche Bezahlung +++
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat laut ARAG Experten einer Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Mehrvergütung nach dem Entgelttransparenzgesetz zugesprochen, weil der Arbeitgeber zwar andere Kriterien für die ungleiche Bezahlung als das Geschlecht benennen, aber die Bewertung dieser Kriterien nicht nachprüfbar darlegen konnte (Az.: 4 Sa 26/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Baden-Württemberg .
+++ Online Check-In muss möglich sein +++
Kann ein Passagier nicht mehr online einchecken, weil er beim Erwerb seines Tickets nicht davor gewarnt wurde, dass ihm dafür nur noch wenige Minuten bleiben, müssen ihm die Kosten des versäumten Fluges erstattet werden. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf, wonach eine Nebenpflicht aus dem Beförderungsvertrag verletzt wurde (Az.: 37 C 294/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Düsseldorf .
+++ Neue Grenzwerte für Cannabis am Steuer +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Straßenverkehrsgesetz erstmalig einen Grenzwert für Cannabis am Steuer festlegt. Danach darf ein Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter THC (Tetrahydrocannabinol) nicht überschritten werden. Fahrer, die diese Regelung ignorieren, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen. Kommt zudem Alkohol hinzu, kann das Bußgeld noch höher ausfallen. Der THC-Grenzwert wurde von Experten aus Medizin, Recht, Verkehr und Polizei festgelegt und soll einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entsprechen. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren ist Kiffen am Steuer allerdings tabu und generell untersagt - ebenso wie Alkohol.
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(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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