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Justizskandal Münster: Mark Bellinghaus-Raubal wendet sich mit openPetition an die Öffentlichkeit
Beweise sind dazu da Recht zu erhalten. Vor der Justiz Münster scheint dies jedoch eine schwierige Sache zu sein.
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Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuerzahlergedenktag: Ab jetzt gehört das Einkommen rechnerisch den Bürgern
16.07.2024
Politik, Recht & Gesellschaft

Durchschnittliche Steuer- und Abgabenlast von 52,6 Prozent
Die vom Deutschen Steuerzahlerinstitut (DSi) für dieses Jahr berechnete Einkommensbelastungsquote liegt bei 52,6 Prozent. Der Wert basiert auf den Einnahmen und Ausgaben repräsentativer Haushaltsumfragen, erfasst durch das Statistische Bundesamt. Er bezieht sich auf einen durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt und umfasst alle Konstellationen von Singles über Alleinerziehende, kinderlose Paare bis hin zu Familien und Mehrpersonenhaushalten.
Bei dieser Berechnung werden nicht nur direkte Steuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Grundsteuer, Kfz-Steuer, Hundesteuer oder Erbschaftsteuer, sondern auch indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Kaffeesteuer oder Trinkwassergebühr beachtet. Ebenso sind z.B. die Rundfunkgebühren und die Stromumlage eingerechnet. Laut Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) gibt es in Deutschland rund 40 verschiedene Steuerarten. All diese Steuern und Abgaben werden bei der Berechnung berücksichtigt. Sie schlagen zusammen mit 20,9 Prozent vom Einkommen zu Buche.
Den weitaus größeren Anteil machen die Sozialabgaben mit 31,7 Prozent aus. Wobei es sich bei diesen nicht um Steuern handelt, wie die Lohi betont. Sie werden zwar wie die Einkommensteuer direkt vom Bruttogehalt abgezogen und abgeführt, kommen aber im Bedarfsfall wieder einem selbst zugute. So erhalten Steuerpflichtige eine Rente oder bei Bedarf Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegegeld. Dem Grunde nach handelt es sich hierbei um Versicherungsbeiträge. Würden die Sozialabgaben herausgerechnet werden, wäre die Belastungsquote weit niedriger. Aber Ziel des Gedenktages ist es, auf die hohe Abgabenlast hinzuweisen und eine internationale Vergleichbarkeit herzustellen.
Deutschland liegt auf Platz 3
Die Idee des Steuerzahlergedenktages ist nicht neu und existiert seit 1960 in Deutschland. Auch in anderen Ländern, wie z.B. den USA, Südafrika, Australien und Großbritannien, ist der "Tax Freedom Day" gang und gäbe. Aufgrund unterschiedlicher Steuersysteme und unterschiedlich ausgeprägter Sozialsysteme variiert der Tag stark. In Deutschland fällt er meistens auf Anfang Juli, also ins zweite Halbjahr. Das liegt daran, dass die Abgabenlast bei knapp über 50 Prozent liegt. Das erste Halbjahr eines Jahres wird sozusagen für die Allgemeinheit gearbeitet. Im internationalen OECD-Vergleich liegt Deutschland damit auf Platz drei. Nur in Belgien und Frankreich sind noch höhere Abgaben zu leisten. Gleich hinter Deutschland liegen Finnland und Schweden, wo ein bisschen mehr vom Geld bleibt. Wenig überraschenderweise ist das steuerlich attraktivste Land für Arbeitnehmende in Europa die Schweiz. Hier beträgt die Steuer- und Abgabenlast gerade einmal ein Fünftel des Verdienstes.
www.lohi.de/steuertipps
(Bildquelle: Krakenimages.com/stock.adobe.com)
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