Nur noch 3 Wochen bis zur Abgabefrist der Steuererklärung 2023
09.08.2024 / ID: 416272
Politik, Recht & Gesellschaft
Endspurt. Wer es noch nicht erledigt hat, dem rennt bald die Zeit davon. Allerspätestens am Montag, dem 2. September 2024 muss die Steuererklärung für Pflichtveranlagte beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Wer die Frist überschreitet, riskiert einen Verspätungszuschlag. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer und mindestens 25 Euro pro Monat der Verspätung. Erlassen werden kann der Verspätungszuschlag vom Finanzamt in Fällen, in denen eine Steuerrückerstattung fällig ist, die Steuerschuld null Euro beträgt oder wenn eine Verlängerung der Abgabefrist gewährt wird. Seit sechs Jahren darf aber nur mehr in Ausnahmefällen ein zeitlicher Aufschub zugesagt werden, da die Spielregeln verschärft wurden. Es muss ein triftiger Grund ohne eigenes Verschulden vorliegen. Eine Steuererklärung ist verpflichtend, wenn:
- in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ein Freibetrag für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen erfasst ist.
- mehrere Jobs parallel angenommen und von zwei oder mehr Arbeitgebern Löhne oder Versorgungsbezüge überwiesen wurden (Steuerklasse VI).
- Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld, Insolvenzgeld oder Altersteilzeitzuschläge von über 410 Euro bezogen wurden.
- der ehemalige Arbeitgeber einen sonstigen Bezug wie eine Abfindung ausbezahlt und dieser ermäßigt besteuert wurde.
- in der Ehe oder Lebenspartnerschaft beide berufstätig und die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren gewählt wurde.
- nach Scheidung oder Tod des Partners im selben Jahr wieder geheiratet wurde.
- weitere Einkünfte wie Mieten, Renten, ausländische oder Nebeneinkünfte vorliegen, die mehr als 410 Euro betrugen.
- der Ehegatte beschränkt steuerpflichtig ist und im EU-/EWR-Ausland lebt.
- ein Verlustvortrag geltend gemacht wurde.
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, bei denen keine Abgeltungssteuer erhoben wurde, vorliegen.
- die Rente über dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro pro Person in 2023 abzüglich Werbungskosten, Sonderausgabenpauschbetrag und des Rentenfreibetrags in Abhängigkeit vom Rentenbeginn liegt.
- das Finanzamt zu einer Abgabe auffordert.
(Bildquelle: Wesley JvR/peopleimages.com/stock.adobe.com)
Firmenkontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Riesstr. 17
80992 München
Deutschland
089 27813178
http://www.lohi.de
Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
http://www.lohi.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
09.06.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
E-Rezepte in der Steuererklärung für 2025: Ohne Namen auf dem Kassenbon geht es nicht
E-Rezepte in der Steuererklärung für 2025: Ohne Namen auf dem Kassenbon geht es nicht
26.05.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Hohe Spritpreise machen den Umstieg aufs Jobbike attraktiv
Hohe Spritpreise machen den Umstieg aufs Jobbike attraktiv
19.05.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung
Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung
12.05.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung schmilzt dahin
Die Abgabefrist für die Steuererklärung schmilzt dahin
05.05.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ehegattensplitting: Reform mit Sprengkraft
Ehegattensplitting: Reform mit Sprengkraft
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.06.2026 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Wenn das Kind den Kontakt verweigert: Ein Kraftakt für Eltern und Gerichte
Wenn das Kind den Kontakt verweigert: Ein Kraftakt für Eltern und Gerichte
18.06.2026 | Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Deutsch-französisches Positionspapier
Deutsch-französisches Positionspapier
17.06.2026 | MOOG Partnerschaftsgesellschaft mbB
MOOG berät CAL GmbH & Co. KG beim Verkauf an die viridiusLAB AG
MOOG berät CAL GmbH & Co. KG beim Verkauf an die viridiusLAB AG
17.06.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell…
ARAG Recht schnell…
17.06.2026 | aretè - Coaching & Vision
Wenn Hilfe zu spät kommt: Schulden als blinder Fleck im Personalmanagement
Wenn Hilfe zu spät kommt: Schulden als blinder Fleck im Personalmanagement

