Nur noch 3 Wochen bis zur Abgabefrist der Steuererklärung 2023
09.08.2024 / ID: 416272
Politik, Recht & Gesellschaft

Eine Steuererklärung ist verpflichtend, wenn:
- in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ein Freibetrag für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen erfasst ist.
- mehrere Jobs parallel angenommen und von zwei oder mehr Arbeitgebern Löhne oder Versorgungsbezüge überwiesen wurden (Steuerklasse VI).
- Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld, Insolvenzgeld oder Altersteilzeitzuschläge von über 410 Euro bezogen wurden.
- der ehemalige Arbeitgeber einen sonstigen Bezug wie eine Abfindung ausbezahlt und dieser ermäßigt besteuert wurde.
- in der Ehe oder Lebenspartnerschaft beide berufstätig und die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren gewählt wurde.
- nach Scheidung oder Tod des Partners im selben Jahr wieder geheiratet wurde.
- weitere Einkünfte wie Mieten, Renten, ausländische oder Nebeneinkünfte vorliegen, die mehr als 410 Euro betrugen.
- der Ehegatte beschränkt steuerpflichtig ist und im EU-/EWR-Ausland lebt.
- ein Verlustvortrag geltend gemacht wurde.
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, bei denen keine Abgeltungssteuer erhoben wurde, vorliegen.
- die Rente über dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro pro Person in 2023 abzüglich Werbungskosten, Sonderausgabenpauschbetrag und des Rentenfreibetrags in Abhängigkeit vom Rentenbeginn liegt.
- das Finanzamt zu einer Abgabe auffordert.
(Bildquelle: Wesley JvR/peopleimages.com/stock.adobe.com)
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