LV-Doktor klagt gegen Lebensversicherer - Streitwert zwei Millionen Euro
21.12.2011 / ID: 41663
Politik, Recht & Gesellschaft
Zug/Halle(Saale). 21.12.2011. LV-Doktor (www.lv-doktor.de), ein Projekt der proConcept AG (www.proconcept.ag), hat bei verschiedenen deutschen Gerichten insgesamt neun Sammelklagen anhängig gemacht und fordert auf gerichtlichem Wege die vollständige Rückabwicklung der zugrundeliegenden Lebensversicherungsverträge von mehr als 280 Kunden und einen Gesamtstreitwert von rund zwei Millionen Euro. Eigentlich war die Einreichung von elf Klagen geplant, aber die ersten zwei Versicherer haben sich bereits mit der Bitte um Fristverlängerung an das LV-Doktor-Team gewandt. Die Forderungen richten sich zunächst gegen folgende Versicherungsunternehmen: Allianz, Aspecta, Heidelberger Leben, WWK, Continentale, Volksfürsorge, Hamburg Mannheimer, Nürnberger, R+V, Deutscher Ring und Signal Iduna.
LV-Doktor: Es geht sogar um rund 290 Milliarden Euro
Bei den Verfahren will die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft die Rechtsfrage klären, ob alle deutschen seit 1994 nach dem Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge europarechtswidrig sind. Bei einer Rückabwicklung würden alle eingezahlten Beiträge an die jeweiligen Kunden erstattet werden. Jens Heidenreich, Leiter des LV-Doktor-Teams, dazu: "Nach unseren Schätzungen sind bis zu 40 Prozent aller Lebens- und Rentenversicherungsverträge mit einem Volumen von rund 290 Milliarden Euro rückabwicklungsfähig."
Lebensversicherer verhindern milliardenschwere Urteile
LV-Doktor betreibt bereits mehrere hundert Musterverfahren und wurde von den Versicherungsgesellschaften am 15.12.2010 beim Bundesgerichtshof und in den vergangenen Wochen vermehrt in verschiedenen bundesweit verstreut ansässigen Instanzengerichten klaglos gestellt und die Ansprüche teilweise sogar vollständig nachreguliert, um entsprechenden Urteilen und Nachregulierungen in Milliardenhöhe zu entgehen. Zehn der betrieben Verfahren von LV-Doktor sind bereits beim Bundesgerichtshof anhängig. Diese Tatsache zeigt, welch Brisanz die einzelnen Richter der Klärung dieser Rechtsfrage zumessen, da sie ebenfalls eine höchstrichterliche Klärung anstreben und daher vermehrt Revisionen zulassen.
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