ARAG Recht schnell...
13.11.2024 / ID: 420774
Politik, Recht & Gesellschaft

Bei außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise extreme Wetterlagen, haben Fluggesellschaften einen gewissen Spielraum, welche Flüge sie vorsorglich annullieren. Dabei kann die Flugstreichung laut ARAG Experten auch dann zulässig sein, wenn der Flug theoretisch möglich wäre, aber Verspätungen bei Folge-Flügen vermieden werden sollen. Allerdings muss Passagieren ein zeitnaher Ersatzflug angeboten werden. In einem konkreten Fall wurde der Flug einer Passagierin aufgrund eines Schneesturms gecancelt, so dass sie ihr Zeil erst am nächsten Tag erreichte. Einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hatte sie aufgrund der außergewöhnlichen Umstände gemäß Fluggastrechteverordnung (Artikel 5, Absatz 3) nicht (Bundesgerichtshof, Az.: X ZR 136/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
+++ Beweislast bei Schäden am Mietfahrzeug +++
Wer Fahrzeuge vermietet, trägt grundsätzlich die Beweislast dafür, dass das Kfz vor der Übernahme durch den Mieter unbeschädigt war. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Münster, wonach eine Beweislastumkehr ausscheidet und insbesondere nicht durch Regelungen im Mietvertrag erreicht werden kann (Az.: 10 O 52/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Münster .
+++ Lieber die Mülltonne nutzen +++
Ein Mieter entsorgte seine Essensreste nicht in der Mülltonne, sondern über die Dachrinne. Das hat nun schwerwiegende Folgen für ihn: Wegen der an der Rinne hervorgerufenen Schäden durfte ihm der Mietvertrag gekündigt werden, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht Hannover.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover .
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