Feuerwerk-Schäden zu Silvester: Welche Versicherung übernimmt die Kosten?
29.12.2011 / ID: 42137
Politik, Recht & Gesellschaft
Zum Jahreswechsel lassen es die Deutschen wieder kräftig krachen. Ab Donnerstag, den 29. November 2011 gibt es Silvester-Feuerwerk im Handel und jener rechnet auch dieses Jahr mit hohen Absatzzahlen. Bereits im vergangenen Jahr stieg die Menge an importiertem Feuerwerk auf rund 40.400 Tonnen, wie das statistische Bundesamt in Wiesbaden aktuell mitteilte. Das ist die größte Menge seit 2004 (ca. 41.300 Tonnen). Allerdings verursacht das traditionelle Feuerwerksspektakel jedes Jahr ebenfalls Schäden in Millionenhöhe. Von schweren Verletzungen bis zu teuren Sachbeschädigungen, Wohnungsbränden oder ramponierten Autos. Wer übernimmt dann die Kosten?
Feuerwerks-Schäden am Haus oder in der Wohnung
Im Regelfall gilt: Existiert kein Vorsatz, zahlt die Versicherung für entstandene Schäden durch Feuerwerkskörper. Je nach Art des Schadens sind jedoch unterschiedliche Versicherungen für die Regulierung zuständig - z. B. ersetzt die Hausratversicherung alle Schäden, die durch Feuer bzw. Löschmaßnahmen in der Wohnung verursacht werden. Explodiert eine Feuerwerksrakete aber bspw. auf dem Dach oder der Fassade, greift die Wohngebäudeversicherung. Eine exakte Definition, wann welche der beiden Versicherungen den Schaden reguliert, finden Interessierte unter http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen
Sachschäden und Beschädigung am Auto
Anders sieht die Sachlage aus, wenn Schäden am Eigentum anderer Personen entstehen. Wird ein Silvester-Schaden in einer fremden Wohnung verursacht, übernimmt die Private Haftpflichtversicherung. Ein spezieller Fall sind Kfz-Beschädigungen: Feuer- oder Explosionsschäden durch Knaller oder Feuerwerksraketen am Auto trägt i.d.R. bereits die Teilkasko-Versicherung. Aber Achtung: Lackschäden durch Funkenflug oder herabfallende Raketen sind hier meist nicht inbegriffen. Dann hilft nur die Vollkasko-Versicherung - ebenso wie bei Vandalismusschäden.
Unfallversicherung bei Verletzungen
Häufig entstehen bei umstehenden Personen Verletzungen, wie z. B. Verbrennungen, Hör- oder Augenschäden. Kann ein Vorsatz ausgeschlossen werden, übernimmt wiederum die Private Haftpflicht. Wer sich hingegen selbst verletzt, muss sich an seine Unfallversicherung wenden. Ausnahme: Bei Schäden durch illegale Knaller bzw. selbst gebastelten Sprengsätzen kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
In den vergangenen Jahren schätzte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Kosten zum Jahreswechsel jeweils auf mehr als 32 Millionen Euro. Mehr Informationen zu den verschiedenen Versicherungen und aktuelle News zum Thema gibt es auf http://www.versicherung-vergleichen.net
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