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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
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Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Baser International Service GmbH
Pflege Jahr 2025 - was ändert sich?
17.12.2024 / ID: 422341
Politik, Recht & Gesellschaft

Zwei erleichternde Schritte
2025 erwarten Pflegende gleich zwei Verbesserungen: die Anhebung der Geld- und Sachleistungen sowie die Zusammenlegung der Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Von Juli 2025 an erhalten Betroffene damit einen Gesamtleistungsbetrag von 3.539 Euro pro Jahr für beide Leistungen. Das ermöglicht Beantragenden einen flexibleren Einsatz des Budgets. Zudem entfallen die sechs Monate Vorpflegezeit, die bisher verstreichen mussten, ehe zu pflegende Personen Anspruch auf eine Verhinderungspflege erhielten. Diese kann durch die Reform unmittelbar nach Feststellung des Pflegegrads 2 starten.
Mehr Geld für Pflege
Zum 01. Januar 2025 erhalten Betroffene für eine Vielzahl an Leistungsbeiträgen ungefähr 4,5 Prozent mehr Zuschüsse. So steigen ab dem zweiten Grad sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen an. Ebenfalls mehr Geld gibt es gestaffelt ab Pflegegrad 2 für vollstationäre Pflege sowie für Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege. Hinzu kommen, unabhängig vom Pflegegrad, weitere finanzielle Mittel für Leistungen wie den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Kurzzeitpflege, digitale Pflegeanwendungen, Wohngruppenzuschlag und für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Helpphones oder andere Hausnotrufsysteme zur Absicherung des altersgerechten Lebens in den eigenen vier Wänden übernimmt die Pflegekasse beispielsweise komplett ab Pflegegrad 1.
(Bildquelle: AdobeStock)
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