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Pflege Jahr 2025 - was ändert sich?


Politik, Recht & Gesellschaft

Pflege Jahr 2025 - was ändert sich?Bereits 2023 legte die Regierung den Grundstein für die im Januar in Kraft tretende Erhöhung von Geld- und Sachleistung in der Pflege. Mit dem Ziel das System nachhaltiger und gerechter zu gestalten, verabschiedete das Bundesministerium für Gesundheit eine Reform mit Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung der Pflege. Darunter findet sich auch die 2025 greifende dynamische Anpassung der Beiträge, die sich an die Preisentwicklung knüpft. Was sich konkret für Pflegebedürftige und Angehörige ändert, ordnet Helpphone-Anbieter Baser International ein.

Zwei erleichternde Schritte

2025 erwarten Pflegende gleich zwei Verbesserungen: die Anhebung der Geld- und Sachleistungen sowie die Zusammenlegung der Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Von Juli 2025 an erhalten Betroffene damit einen Gesamtleistungsbetrag von 3.539 Euro pro Jahr für beide Leistungen. Das ermöglicht Beantragenden einen flexibleren Einsatz des Budgets. Zudem entfallen die sechs Monate Vorpflegezeit, die bisher verstreichen mussten, ehe zu pflegende Personen Anspruch auf eine Verhinderungspflege erhielten. Diese kann durch die Reform unmittelbar nach Feststellung des Pflegegrads 2 starten.

Mehr Geld für Pflege

Zum 01. Januar 2025 erhalten Betroffene für eine Vielzahl an Leistungsbeiträgen ungefähr 4,5 Prozent mehr Zuschüsse. So steigen ab dem zweiten Grad sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen an. Ebenfalls mehr Geld gibt es gestaffelt ab Pflegegrad 2 für vollstationäre Pflege sowie für Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege. Hinzu kommen, unabhängig vom Pflegegrad, weitere finanzielle Mittel für Leistungen wie den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Kurzzeitpflege, digitale Pflegeanwendungen, Wohngruppenzuschlag und für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Helpphones oder andere Hausnotrufsysteme zur Absicherung des altersgerechten Lebens in den eigenen vier Wänden übernimmt die Pflegekasse beispielsweise komplett ab Pflegegrad 1.

(Bildquelle: AdobeStock)

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