LV-Doktor betreibt 23 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
09.01.2012 / ID: 42772
Politik, Recht & Gesellschaft
Zug/Halle (Saale). 09.01.2012. Mit insgesamt 23 Verfahren ist LV-Doktor (www.lv-doktor.de), ein Projekt der proConcept AG (www.proconcept.ag), derzeit bei dem Bundesgerichtshof anhängig. Damit wird die Brisanz der Klärung der Rechtsfrage deutlich: immer mehr Richter der ersten zwei gerichtlichen Instanzen winken die LV-Doktor-Verfahren an den Bundesgerichtshof (BGH) durch, damit dort abschließend die Frage der Europarechtswidrigkeit bei Lebensversicherungsverträgen geklärt werden kann oder die BGH-Richter die LV-Doktor-Verfahren an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten.
Lebensversicherungsverträge
Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG und Projektleiter von LV-Doktor, erklärt die Vorgehensweise: "Wir klagen im Rahmen unseres Projektes LV-Doktor, um die Ansprüche von mehr als 80.000 Kunden durchzusetzen. Dazu führen wir derzeit mehr als 550 Musterverfahren sowie zwölf Sammelklagen, die die Ansprüche von mehreren hundert Verbrauchern vereinen. Sobald wir ein höchstrichterliches Urteil haben, können wir für all unsere anderen Kunden ebenfalls die Ansprüche geltend machen, da die Versicherer meist ähnliche oder sogar gleiche Versicherungsbedingungen verwendet haben." Nach Schätzungen des LV-Doktor-Teams sind bis zu 40 Prozent aller Lebens- und Rentenversicherungsverträge rückabwicklungsfähig, das entspricht laut Heidenreich einem Volumen von 290 Milliarden Euro.
Vertragsbedingungen der Lebensversicherungsverträge
LV-Doktor führt unter anderem an, dass Verbraucher keine Möglichkeit hatten, verschiedene Lebensversicherungsverträge vor Vertragsschluss miteinander zu vergleichen, um das für sie beste Angebot herauszufinden. Denn bei den Policenmodellen erfuhr der Verbraucher die genauen Konditionen erst nach Vertragsschluss, doch das ist nach Meinung von LV-Doktor und vielen anderen Experten eindeutig zu spät. Laut Jens Heidenreich erklärt sich so auch die Tatsache, dass fast drei Viertel aller Lebensversicherungsverträge vorzeitig gekündigt werden.
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