Trickbetrug: gefälschte Steuerpost
27.05.2025 / ID: 428643
Politik, Recht & Gesellschaft

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Die Post von den Steuerbehörden sieht auf den ersten Blick täuschend echt aus. Bei genauerer Betrachtung fallen jedoch einige Ungereimtheiten auf. Entscheidende Angaben sind falsch oder fehlen. In unserem Fall handelt es sich um ein zweiseitiges Schreiben. Es fällt auf, dass Seite eins mit Februar datiert ist, Seite zwei aber mit Mai. Auf der ersten Seite wird behauptet, das Finanzamt habe das Bundeszentralamt für Steuern beauftragt diesen Fall zu übernehmen. Weiterhin wird vorgetäuscht, die Steuererklärung für das Jahr 2023 sei zu spät eingegangen. Aufgrund dieser falschen Tatsachen setzt der Absender, eine kriminelle Organisation, einen Verspätungszuschlag fest und beruft sich dabei auf die Steuergesetzgebung.
Die zweite Seite soll eine Rechnung darstellen. Der Leser wird aufgefordert, 350,11 Euro auf ein Konto zu überweisen. Auf der vermeintlichen Rechnung ist ein QR-Code zu finden, der vermutlich auf eine betrügerische Website von Cyberkriminellen führt. Zudem wird starker Druck aufgebaut. Der Empfänger hat nur zwei Tage Zeit, die Überweisung zu tätigen. Sollte keine Zahlung erfolgen, würden den Adressaten weitere finanzielle Strafen drohen. Sogar von Pfändung ist die Rede. "Das ist natürlich völliger Quatsch", erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. "Das Finanzamt würde eine Zahlung niemals innerhalb von zwei Tagen einfordern, sondern 1 Monat gewähren." Auch mit einer Pfändung würden echte Finanzämter nicht vorschnell drohen. Stattdessen wäre eine ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung im Brief enthalten.
So erkennt man die Fälschungen
Der Adressat wird in der Anrede nicht namentlich angesprochen. Das Schreiben beginnt mit "Sehr geehrte Steuerzahlerin und sehr geehrter Steuerzahler". Solch allgemeine Anreden sind oft schon ein Hinweis auf Fälschungen. Das Finanzamt kennt den Namen und die Steuer-ID des Empfängers und verwendet diese in seiner Kommunikation. Bei dieser Fälschung fehlt die Steuer-ID des Empfängers. Andere Betrüger nutzen eine falsche ID auf ihren Briefen. Gleichen Sie daher die Steuernummer mit ihrer eigenen ID-Kennziffer auf Richtigkeit hin ab.
Weiterhin ist ausnahmslos das örtliche Finanzamt für die Steuererklärung zuständig. Bei entsprechenden Aufforderungen wäre der korrekte Absender das regionale Finanzamt und nicht das Bundeszentralamt für Steuern, das andere Aufgaben hat. Somit wird das Logo missbräuchlich verwendet. Auch die Nummer des Aktenzeichens ist erfunden. Bei dieser Fälschung ist sie rechts oben statt in der Betreffzeile platziert. Auch das Absenderfeld und die Fußzeile von Seite eins und zwei unterschieden sich. Normalerweise sind Briefbögen in Unternehmen standardisiert.
Bei den Kontoangaben fällt auf, dass es sich nicht um deutsche Kontoverbindung handelt. Die IBAN deutscher Konten beginnt immer mit der Buchstabenkombination "DE". Auf dem Betrugsschreiben beginnt die Kontoverbindung indes mit "ES", für Spanien. Keine deutsche Behörde unterhält Konten in Spanien! Bei Zahlung geht das Geld somit nicht an eine Behörde, sondern an Kriminelle. Diese beabsichtigen durch eine Überweisung ins Ausland, dass Sie im Falle eines Falles Ihr Geld nicht wieder zurückbekommen. Der Verwendungszweck ist ebenfalls dubios, da es sich dabei weder um das Aktenzeichen noch um die Steuer-ID handelt.
So sollten Betroffene handeln
"Adressaten gefälschter Post sollten sich nicht ins Bockshorn jagen lassen und auf keinen Fall vorschnell Zahlungen vornehmen", so Gerauer weiter. Seien Sie umsichtig und vorsichtig! Sollte auch bei Ihnen ein solches oder ähnliches Schreiben auftauchen, prüfen Sie es unbedingt auf seine Echtheit. Dabei helfen die oben genannten Ansatzpunkte. Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen, denn das Finanzamt lässt für eine Zahlung mehr Zeit. Rufen Sie im Zweifelsfall bei ihrem zuständigen Finanzbeamten an und fragen Sie dort nach der Richtigkeit des Sachverhalts nach.
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(Bildquelle: New Africa/stock.adobe.com)
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